Stromausschreibung Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. Referenznummer der Bekanntmachung: 2022KA000011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbarer Energie für Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft; Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 30.06.2023 (zzgl. Verlängerungsoption Los 1 und 2 bis 31.12.2023); Liefermenge: ca. 168.051.189 kWh (inkl. Verlängerungsoption Los 1 und 2)
Teillos 1 Fraunhofer-Gesellschaft Strom
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrische Energie aus erneuerbaren Energien für Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 30.06.2023 zzgl. Verlängerungsoption bis 31.12.2023, Menge: ca. 29.458.297 kWh für 6 Monate bzw. 58.916.594 kWh/Jahr (inkl. Verlängerungsoption)
Es ist der Dienstleistungspreis anzubieten! Der Angebotspreis ist in €/kWh abzugeben! Der Strompreis ermittelt sich gem. der in der Angebotsaufforderung enthaltenen Formel!
Der Vertrag verlängert sich um weitere sechs Monate, sofern er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Teillos 2 Fraunhofer-Gesellschaft Strom
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrische Energie aus erneuerbaren Energien für Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 30.06.2023 zzgl. Verlängerungsoption bis 31.12.2023, Menge: ca. 19.868.540 kWh für 6 Monate bzw. 39.737.080 kWh/Jahr (inkl. Verlängerungsoption)
Es ist der Dienstleistungspreis anzubieten! Der Angebotspreis ist in €/kWh abzugeben! Der Strompreis ermittelt sich gem. der in der Angebotsaufforderung enthaltenen Formel!
Der Vertrag verlängert sich um weitere sechs Monate, sofern er nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Teillos 3 Fraunhofer-Gesellschaft Strom
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrische Energie aus erneuerbaren Energien an die Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 30.06.2023, Menge: ca. 30.067.445 kWh
Es ist der Strompreis anzugeben! Der Angebotspreis ist in €/kWh anzugeben!
Teillos 4 Fraunhofer-Gesellschaft Strom
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrische Energie aus erneuerbaren Energien an Abnahmestellen der Fraunhofer-Gesellschaft, Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 30.06.2023, Menge ca. 39.330.070 kWh
Es ist der Strompreis anzugeben! Der Angebotspreis ist in €/kWh abzugeben!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragungen in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des
Niederlassungsmitgliedstaates
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die
letzten 3 Geschäftsjahre.
— Referenzen über früher ausgeführte, mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare, Aufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro (Auftragswert), der Daten (Anzahl
der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Lieferzeitraums sowie des öffentlichen oder
privaten Auftraggebers,
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt,
die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben
beabsichtigt,
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom
08. April 2022.
Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der sich im Zuge des Ukraine-Kriegs stetig verknappenden Menge des nach Deutschland gelieferten Erdgases und der damit verbundenen äußerst volatilen Preisentwicklung auf dem Energiemarkt seit Ende August 2022 droht bei einer Angebotsfrist von 30 Tagen gemäß § 15 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 VgV ein Versorgungsausfall, da die benötigte Energiemenge nicht mehr geliefert werden kann. Diese Entwicklung konnte in der Vorbereitung der Ausschreibung so nicht vorhergesehen werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt.
IV 2.6) Bindefrist des Angebotes in Tagen: für die Lose 3 und 4 maximal 21 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens der 25.11.2022, für die Lose 1 und 2 spätestens der 25.10.2022
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters
beim Bundeskartellamt vornehmen. Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen
weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz
anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).