Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürostühlen GB StMUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000265
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürostühlen GB StMUV
Rahmenvertrag über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen für die Behörden des Geschäftsbereiches Umwelt und Verbraucherschutz
Bürodrehstühle
Bürodrehstuhl gemäß Leistungsbeschreibung
Die Wertung der Angebote erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode.
Für die Wertung der Qualität findet eine Teststellung voraussichtlich in den KW 29, 30, 31, 32 und 33 statt.
Besucherstühle
Besucherstuhl gemäß Leistungsbeschreibung
Die Wertung der Angebote erfolgt nach der Einfachen Richtwertmethode.
Für die Wertung der Qualität findet eine Teststellung voraussichtlich in den KW 29, 30, 31, 32 und 33 statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bürodrehstühle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meßstetten-Tieringen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72469
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Besucherstühle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.