Gesamtplanungsleistungen für die Generalinstandsetzung Hackerbrücke, Lph 1-3 und 5-6 Referenznummer der Bekanntmachung: J60b247122
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtplanungsleistungen für die Generalinstandsetzung Hackerbrücke, Lph 1-3 und 5-6
Planungsleistungen für die Generalinstandsetzung der Hackerbrücke in München
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. Paragraph 43 HOAI, Lph 1 – 3 und 5 – 6,
Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gem. Paragraph 51 HOAI, Lph 1 – 6,
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Paragraph 55 HOAI, Lph 1 – 3 und 5 – 6,
Planung Baulogistik,
Sperrpausenplanung und Baubetriebsplanung,
Spartenkoordination,
Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung
Hackerbrücke, 80335 München
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Planungsleistungen für die Generalinstandsetzung der Hackerbrücke zu vergeben:
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, Lph 1 – 3 und 5 – 6;
Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke gem. § 51 HOAI, Lph 1 – 6;
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI, Lph 1 – 3 und 5 – 6;
Planung Baulogistik;
Sperrpausenplanung und Baubetriebsplanung;
Spartenkoordination;
Bestandsaufnahme und technische Substanzerkundung
Die Hackerbrücke ist eine 2-spurige Straßenbrücke mit beidseitigen Gehwegen im Zentrum Münchens. Sie überquert die Gleisanlagen im Vorfeld des Münchner Hauptbahnhofs und stellt die Verbindung zwischen der Landsberger Straße im Stadtbezirk Schwanthalerhöhe und der Arnulfstraße (Busbahnhof ZOB München) im Stadtbezirk Maxvorstadt dar. Außerdem erschließt die Brücke den S-Bahn-Haltepunkt Hackerbrücke, den Busbahnhof ZOB und dient als Zugang zum DB-Stellwerk. Im Norden schließt ein Gewölbeteil mit drei Bögen an die Hackerbrücke an, im Weiteren als Vorlandbrücke bezeichnet.
Während des Münchner Oktoberfestes wird die Hackerbrücke alljährlich für den Individualverkehr gesperrt und dient als reine Fußgängerbrücke.
Die Hackerbrücke wurde in den Jahren 1890 - 1894 von der Maschinenbau AG Nürnberg (MAN) im Auftrag der Generaldirektion der Bayrischen Staatsbahnen gebaut und ist eine der wenigen erhaltenen Bogenbrücken aus dem 19. Jahrhundert, die aus Schweißstahl bestehen. Das Brückenbauwerk besteht aus 6 Fachwerkbogenträgern aus Schweißstahl mit angehängter Fahrbahnplatte. Jeder Bogen ist ein Fachwerk-Zweigelenkbogen mit Zugband und wirkt statisch als Einfeldträger. Die Stützweite jedes Bogens beträgt 28,52 m. Während des zweiten Weltkriegs wurde der fünfte Überbau der Brücke zerstört und im Zuge des Wiederaufbaus im Jahr 1953 mit kleinen Detailänderungen vollständig erneuert. In den Jahren 1983/84 wurde die Brücke umfassend saniert, wobei die massive Fahrbahnplatte komplett erneuert wurde.
Mit ihrem markanten Erscheinungsbild ist die Hackerbrücke eine wichtige Landmarke im Innenstadtgebiet von München. Die filigrane genietete Fachwerkkonstruktion ist ein schönes Zeugnis der Baukunst des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Die Brücke steht seit 1973 unter Denkmalschutz.
Bei turnusmäßigen Bauwerksprüfungen wurden an den beiden Haupttragwerken der Hackerbrücke in den letzten Jahren erhebliche Schäden festgestellt. Die Schäden beziehen sich auf die historische Stahlkonstruktion (Korrosion, mechanische Schäden), auf die 1983/84 komplett erneuerte Stahlbetonbodenplatte (Beton, Bewehrungskorrosion, Abdichtung, Brückenentwässerung), auf die Vorlandbrücke (Betonschäden, Abdichtung, Brückenentwässerung, Natursteinverkleidung). Die festgestellten Schadensbilder wurden im Rahmen von daraufhin veranlassten vertieften Bauwerksuntersuchungen für die Betonbogenkonstruktion sowie für die Stahlkonstruktion eingehender untersucht. Im Endergebnis ist festzuhalten, dass aufgrund des Bauwerkszustandes dringender Handlungsbedarf für eine Generalinstandsetzung des Brückenbauwerkes besteht.
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1. bis III.1.3 aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden.
Die Referenzangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien bewertet; Einzelheiten sind dem Bewerberbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen.
Bei der Bewertung der Referenzen werden alle benannten Referenzen berücksichtigt, sofern sie wertbar sind und soweit die Höchstzahl an zugelassenen Referenzen nicht überschritten ist.
Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 1+2 (Festbeauftragung)
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph 3 (Lph 4 nur bei Tragwerksplanung; optionale Beauftragung)
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph 5 (optionale Beauftragung)
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph 6 (optionale Beauftragung)
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
zu II.27:
Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.
Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 01.01.2012 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
1. Die Referenz beinhaltet:
1.1 Sanierung oder Instandsetzung eines Brückenbauwerkes
1.2 Sanierung oder Instandsetzung einer Stahlfachwerkkonstruktion
1.3 Straßen-, Fuß- und Radverkehre
1.4 Angaben zur Anzahl überspannter elektrifizierter Gleise der Deutschen Bahn AG
1.5 Angaben zu räumlichen Platzverhältnissen für Baulogistik (Zuwegung und
Baustelleneinrichtungsflächen)
2. Erbrachte Leistungen
2.1 Angaben zur Honorarzone Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI
2.2 Angaben zur Honorarzone Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI
2.3 Spartenkoordination
3. Baukosten
3.1 Gesamtbaukosten gem. DIN 276 KGR 300 (brutto) (Punkte ab ≥ 3,0 Mio. € brutto)
Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
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Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
Kontaktdaten des Auftraggebers mit Name des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen
Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2 -3 im o.g. Referenzzeitraum.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
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Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
siehe Vergabe-/Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; die Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bewerber/Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
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3. Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland