Leistungsbild Verkehrsgutachten für den Münchner Nordosten Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0215
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungsbild Verkehrsgutachten für den Münchner Nordosten
Leistungsbild Verkehrsgutachten für den Münchner Nordosten
München
Deutschland
Die mittel- bis langfristige Mobilisierung und Sicherung der Wohnungspotentiale im Münchner Nordosten stellt die damit einhergehende verkehrliche Erschließungsplanung vor eine besondere Herausforderung. Dies gilt sowohl hinsichtlich der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur, als auch hinsichtlich der Anforderungen an eine umwelt- und stadtverträgliche Abwicklung des zu erwartenden Mobilitätsaufkommens.
Durch den Stadtrat wurde festgelegt, dass die Neubaugebiete autoarm ausgestaltet werden sollen. Entscheidend für die Entwicklung wird daher ein Verkehrserschließungs- und Mobilitätskonzept sein, das den Anteil des Umweltverbunds am Modal Split und auf Quartiersebene insbesondere die Nahmobilität und Shared Mobility stärkt, wobei der ÖPNV das Rückgrat der Verkehrserschließung bildet. Weitere wesentliche Ziele und Rahmenbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung in Kapitel 1.2 formuliert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Drei vergleichbare Referenzprojekte des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren im Bereich teilräumlicher Verkehrskonzepte und Modellierung mit Mindestauftragswert 75.000 €.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).