Entwicklung einer digitalen Förderplattform des Bundes Referenznummer der Bekanntmachung: BMWi_10_21_EleFant
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwi.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer digitalen Förderplattform des Bundes
Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist die Entwicklung und der Betrieb einer digitalen Förderplattform für den Bund.
Weitere Informationen siehe nachfolgend sowie in der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand des zu vergebenden Vertrages ist die Entwicklung und der Betrieb einer digitalen Förderplattform.
Hintergrund: Die deutsche Förderlandschaft zeichnet sich durch eine hohe Heterogenität und Komplexität aus. Daraus ergeben sich verschiedene Herausforderungen:
- Förderleistungen erreichen ihre Zielgruppen nicht, da Förderinteressierte passende Förderungen nicht kennen oder identifizieren können (Intransparenz).
- Heterogene, zum Teil hochkomplexe und in unterschiedlichem Ausmaß digitalisierte Antragsprozesse verursachen teilweise hohe administrative Aufwände (sowohl auf Seiten der Förderinstitutionen als auch seitens der Fördernehmerinnen und Fördernehmer) und wirken teilweise antragsverhindernd.
- Beides wirkt sich negativ auf die Geschwindigkeit aus, mit der Mittel von Förderprogrammen abfließen können.
Gesamtzielstellung der digitalen Förderplattform ist es daher einerseits, die Transparenz über alle vorhandene Fördermöglichkeiten für Fördernehmende zu erhöhen, und andererseits, den jeweiligen Antragsprozess zu beschleunigen und zu vereinfachen. Beides zielt darauf ab, die passgenaue Vermittlung von Förderleistungen zu verbessern und zu beschleunigen sowie den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Dementsprechend beinhaltet die Plattform als Kernelemente die Recherche von zentralen Fördermaßnahmen, die sichere Abwicklung des vollständigen Antragsprozesses von Antragsstellung bis Abschluss ohne Medienbrüche sowie die Beratung zu Förderleistungen und Antragsprozessen.
Der Vertrag hat einschließlich Verlängerungsoptionen eine Höchstlaufzeit von sieben Jahren ab Zuschlagserteilung.
Interessierte Unternehmen haben sich zunächst in einem Teilnahmewettbewerb zu qualifizieren.
Vorläufiger Zeitrahmen für den sich anschließenden Dialog:
Dialogphase I vorauss.: Februar/März 2022
Dialogphase II vorauss.: März/April 2022
Dialogphase III vorauss.: April/Mai 2022
Angebotsphase: Juni/Juli 2022
Voraussichtliches Zuschlagsdatum: 31.08.2022
Option I: Förderleistungsbeschreibung und Suchfunktion.
Das Unternehmen verpflichtet sich, Funktionalitäten zur Standardisierung von Förderleistungsbeschreibungen zur Datenerfassung und zur Suche zu identifizieren oder zu entwickeln und bereitzustellen, falls der Auftraggeber dies wünscht.
Option II: Überführung der Förderdatenbank des Bundes in den Standard XFLB
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Überführung der Daten der Förderdatenbank des Bundes in den Standard XFLB ebenso wie die Nachhaltung für eine Übergangszeit sicherzustellen, falls der Auftraggeber dies wünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Rechnungen in elektronischer Form gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes auszustellen und zu übermitteln
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVXR1LS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: +9 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.