Kläranlage Hof - Neubau einer Schlammentwässerungsanlage auf Dekanter –Basis
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Hof - Neubau einer Schlammentwässerungsanlage auf Dekanter –Basis
Diese Entwässerungsanlage soll durch eine komplett neue Anlage ersetzt werden. Dazu werden folgende Anlagenteile neu gebaut:
• Entwässerungsgebäude mit einer Grundfläche von 28,80 m x 12,80 m und 12,50 m Höhe einschließlich Zentrifugenhalle, Zentratpumpwerk, Labor und Toilettenraum
• Faulschlammspeicher mit 1.200 m³ Nutzvolumen bei einem Innendurchmesser von 16,00 m
• Klärschlammsilo mit 280 m³ Nutzvolumen bei einem Silodurchmesser von ca. 8,50
• Kompakt-Trafostation
• Bauliche und medientechnische Anschlüsse an den Anlagenbestand
Erdbau, Betonbau, Mauerwerksbau, erdverlegte Rohrleitungen / Grundleitungen,
Zimmererarbeiten (Dachbinder), vertikale Abdichtung (Abdichtung erdberührter
Flächen)
Wenn der Auftrag nicht vollständig und mangelfrei erfüllt ist.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40, Zimmer 9, 95028 Hofw.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]