2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 15g OLA, Oberleitungsanlage Oberirdisch West, Hauptbaumaßnahme Bauphase 1.2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
22 - Einbau von Kabelschachtelementen als verlorene Schalung für die Maste 86, 94, 97, 98a
- Erhöhte Baustelleneinrichtungskosten (Zu- und Rückführung Personal und Technik) für die Gründungen des S-Bahn Gleis 1
Gemäß Rahmenterminplan war die Herstellung der Fundamente im Zeitraum 12.04.2019 – 06.06.2019 geplant. Diese Arbeiten müssen bahnbetrieblich bedingt verschoben werden. Die herkömmlichen Gründungsabfolgen können aufgrund der begrenzten Zeitspanne im definierten Sperrpausenkorridor nicht zur Ausführung kommen. Da zu diesem Zeitpunkt keine Gründungsarbeiten mehr geplant waren, müssen Personal und Technik erneut zugeführt werden.
22 - Der AN ist bereits mit der Ausführung von Leistungen an der Oberleitungsanlage in diesen Bereichen beauftragt. Die Oberleitungsanlagen ziehen sich über die gesamte Länge des Baufeldes und müssen nur an einzelnen Stellen verändert werden. Ein Wechsel des AN für diese Teilleistungen ist aus folgenden Gründen nicht möglich: - Die Herstellung der Fundamente ist vertraglich geschuldet, es ergibt sich lediglich eine Technologieänderung in der Ausführung (Ausführung als verlorene Schalung). Ein Auftrennen der Leistung bei der Fundamenterstellung und der Schalung ist technisch gesehen nicht möglich, da die Arbeiten nur von einem Auftragnehmer zeitgleich erfolgen können. - Die zusätzliche Baustelleneinrichtung fällt für hauptvertraglich geschuldete Leistungen an.