Lieferung von Einsatzgürteln mit Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.02-0150-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Einsatzgürteln mit Zubehör
Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit:
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gürtel (Außengürtel) und Hosengürtel und Beltkeeper (4-fach)
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zubehör zum Einsatzgürtel: Tasche für InfektionsschutzhandschuheHandfesseltascheHandschuhhalterung Funkgerätetasche (optional)Tragevorrichtung für Einsatzmehrzweckstock (optional)
Los 3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durchsuchungsbeutel Der Durchsuchungsbeutel dient zur Aufnahme von persönlichen Gegenständen des polizeilichen Gegenübers und wird in Kombination mit dem Einsatzgürtel Bayern, Gürtelbreite 5 cm, getragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3
Ort: Weißenburg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91781
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.