Stromausschreibung Stadt Donauwörth 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022FR000015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Stadt Donauwörth 2023-2025
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien mit Neuanlagequote;
Lieferzeitraum: 2023-2025;
Liefermenge: 3.197.576 kWh/Jahr.
Teillos 1 Stadt Donauwörth RLM
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien mit Neuanlagequote für die Abnahmestellen der Stadt Donauwörth;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2025;
Liefermenge: 1.628.224 kWh/Jahr.
Teillos 2 Stadt Donauwörth SB
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien mit Neuanlagequote für die Abnahmestellen der Stadt Donauwörth;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2025;
Liefermenge: 615.000 kWh/Jahr.
Teillos 3 Stadt Donauwörth MIX
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis.
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien mit Neuanlagequote für die Abnahmestellen der Stadt Donauwörth;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 31.12.2025;
Liefermenge: ca. 954.352 kWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Stadt Donauwörth RLM
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Stadt Donauwörth SB
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 3 Stadt Donauwörth MIX
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt - § 61 Abs. 1 Nr. 3 VgV
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).