Objektplanung Ingenieurbauwerke; Rahmenvertrag für Beratungs-, Planungs- und Koordinationsarbeiten / Entwässerung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke; Rahmenvertrag für Beratungs-, Planungs- und Koordinationsarbeiten / Entwässerung
Im Zuge der Werkplanung für den Neubau des Gymnasiums Herrsching wurden zahlreiche Kollisionen von Trassen und Leitungen im Bereich der Außenanlagen festgestellt. Um die Fachplaner zu unterstützen, ist eine kollisionsfreie Planung notwendig.
Da es bei den bereits beauftragten Leistungsbildern nach HOAI keine Koordinationspflicht gibt, wird auf eine Lücke hingewiesen. Die Beauftragung der fehlenden Leistung in Form einer Kollissionsprüfung / Sparten- und Zonenplanung ist unbedingt erforderlich. Da bislang keine Ausführungsreifen Planungen vorliegen, eine Fachfirma jedoch bereits mit der Ausführung der Geothermie beauftragt ist, hätte ein Aufschub der Leistungen gravierende Folgen für den weiteren Projektverlauf.
Herrsching
Im Zuge der Werkplanung für den Neubau des Gymnasiums Herrsching sind weitere Planungsleistungen (Kollissionsprüfung / Sparten- und Zonenplanung) erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige der juristischen Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch Richtlinie 2.13/55/EU) zu tragen oder;
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und / oder im Falle der Auftragserteilung tätig werden und ihre Dienstleistungserbringung nach der Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
- Mindestjahresumsatz (Honorar) des Bieters in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in folgenden Tätigkeiten: "Koordination von Eigen- und Fremdsparten (Spartenzonenplanung) in einem öffentlichen Bauvorhaben für einen öffentlichen Arbeitgeber (AG)", "Kollissionsprüfung und Projektkoordination des Planungsteams im Bereich der Außen- und/oder Verkehrsanlagen" und "Bauüberwachung (OÜ) der Spartenarbeiten einschl. Koordiunation der Bauablaufplanung vor Ort" : mind. 50.000,00 €
- Berufs- und Haftpflichtversicherung.
Personenschäden mind. 3.000.000,00 € pro Jahr zweifach maximiert,
sonstige Sach- und Vermögensschäden (inkl. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler) mind. 50.000.000,00 € pro Jahr zweifach maximiert.
Ausreichend ist eine Eigenerklärung, dass der Bieter den zuvor genannten und bezifferten Versicherungsschutz im Falle der Auftragserteilung bis spätestens zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns unaufgefordert nachweisen wird. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit und der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.
Es sind mindestens drei (3) mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare und realisierte Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV einzureichen. Die Referenzen müssen dabei den Tätigkeitsbereichen (Koordination von Eigen- und Fremdsparten (Spartenzonenplanung) in einem öffentlichen Bauvorhaben für einen öffentlichen Auftraggeber (AG), Kollissionsprüfung und Projektkoordination des Planungsteams im Bereich der Außen- und/oder Verkehrsanlagen und Bauüberwachung (OÜ) der Spartenarbeiten einschließlich Koordination der Bauablaufplanung vor Ort) entsprechen.
Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber, Ansprechpartner/Telefonnummer, Entwurfsverfasser/Architekt, Projektdauer, Gebäudenutzung, Art und Typ der Baumaßnahme, Bruttogrundfläche (BGF), Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung.
Zusätzlich zu dem Formblatt 1.3 Bewerberreferenzen sind die Referenzprojekte, digital als pdf-Datei, maximal vier (4) Seiten als Anlagen einzureichen. Darüber hinausgehende Angaben und Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Das Muster-Formblatt „Referenzprojekt Nr.__“ ist entsprechend der Anzahl der einzureichenden Referenzprojekte zu vervielfältigen und zu nummerieren. Die Zugehörigkeit der jeweiligen Anlagen, die Nummer des Referenzprojektes, ist auf den Anlagen zu vermerken.
Die Referenzprojekte müssen dem Unternehmen eindeutig zugeordnet sein.
Alle mind. drei (3) Referenzprojekte müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Alle Referenzprojekte müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 mit der Leistungsphase 2 begonnen und bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote mindestens bis Abschluss der Leistungsphase 5 im Sinne des § 55 HOAI fertiggestellt sein.
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen mindestens entsprechend der Honorarzone II bzw. III (Alg. 8) (gemäß HOAI) entlohnt worden sein.
Darüber hinaus müssen alle angegebenen Referenzprojekte in der Gesamtschau mindestens folgende (zusätzliche) Mindestanforderungen erfüllen:
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote abgeschlossen sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte müssen die anrechenbaren Kosten mind. 2,5 Mio. EUR netto betragen haben.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Neubauprojekt handeln.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Bauvorhaben im Zusammenhang mit Fördermitteln und der Verpflichtung zur Ausschreibung der Baugewerke nach öffentlichem Vergaberecht gehandelt haben.
In der Gesamtschau werden die (zusätzlichen) Anforderungen (= „-„ Spiegelstriche) beispielsweise erfüllt, wenn das Referenzprojekt 1 nur die erste Anforderung erfüllt. Das Referenzprojekt 2 keine der genannten Anforderungen und das Referenzprojekt 3 dafür alle Anforderungen erfüllt.
Reaktionszeit:
Im Rahmen der Objektüberwachung der Sparten, Biotopsentwässerung oder vergleichbarer technischer
Anlagen ist eine kurze Reaktionszeit unabdingbar. Daher ist es dringend notwendig, dass der Bewerber
eine kurze Reaktionszeit mit kurzen Anfahrtswegen zur Baustelle in Herrsching nachweisen kann. Die Reaktionszeit
innerhalb von 30 min ist nachzuweisen und zu begründen.
Treffen die o.g. Mindestanforderungen nicht zu, wird das Unternehmen nicht weiter berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Dringlichkeit ergibt sie wie folgt:
Im Zuge der Werkplanung wurden zahlreiche Kollisionen von Trassen und Leitungen im Bereich der Außenanlagen festgestellt. Da eine kollissionsfreie Planung durch die beauftragten Fachplaner nicht vorgelegt werden kann, ist die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen unabdingbar.
Die Beauftragung der fehlenden Leistung, in Form einer Kollissionsprüfung / Sparten- und Zonenplanung, ist daher unbedingt erforderlich. Da bislang keine Ausführungsreifen Planungen vorliegen, eine Fachfirma jedoch bereits mit der Ausführung der Geothermie beauftragt ist, hätte ein zeitlicher Aufschub der Leistungen gravierende Folgen für den weiteren Projektverlauf.
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal aumass möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu IV.1.4 und IV.1.5)
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst oder ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nichts spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lk-starnberg.de