Karriereportal - StMFH Referenznummer der Bekanntmachung: 2020AHE000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Karriereportal - StMFH
In diesem Verfahren soll ein Dienstleister für die Entwicklung eines ressortübergreifenden Karriereportals nebst Stellenbörse und Werbekampagne für den Freistaat Bayern gefunden werden, einschließlich der Wartung und Pflege der Karrierewebsite.
Die Einzelheiten des Vergabegegenstandes ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Projektvertrag und dem Wartungsvertrag.
Der Projektvertrag und der Wartungsvertrag werden zusammen an einen Bieter vergeben, da diese beiden Leistungen aus fachlichen Gründen nicht sinnvoll getrennt werden können. Von einer Losbildung wird daher abgesehen.
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beabsichtigt die Beschaffung von Marketing-Dienstleistungen zur Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung
• einer ressortübergreifenden Karrierewebseite für den Freistaat Bayern inklusive einer Stellen- und Praktikantenbörse („Karriereportal“)
und
• einer hiermit verbundenen Werbekampagne für den Freistaat Bayern als Arbeitgeber („Werbekampagne“)
sowie
• den Abschluss eines gesonderten Wartungsvertrags für Wartung und Pflege des Karriereportals auf fünf Jahre mit Verlängerungsoption um zwei weitere Jahre („Wartungsvertrag“).
Das Karriereportal soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung fertiggestellt und im Internet aufrufbar sein. Die mit dem Karriereportal verbundene Werbekampagne soll gleichzeitig gestartet werden und schnellstmöglich Wirkung entfalten.
Obligatorische Leistungen:
- Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung einer Karrierewebseite inklusive Stellen- und Praktikantenbörse
- Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung einer begleitenden Werbekampagne
- Wartung und Pflege des Karriereportals
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Karriereportal - StMFH
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.