Kommunaler Wohnungsbau "Wohnen mitten im Ort"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Betzigau
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87488
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.betzigau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunaler Wohnungsbau "Wohnen mitten im Ort"
Die Gemeinde Betzigau nahe der kreisfreien Stadt Kempten ist ein beliebter Wohnort mit dörflichem Charakter. Wie vielen Kommunen mangelt es auch Betzigau an bezahlbarem Wohnraum.
Mit Erwerb des Wettbewerbsgrundstückes und durch den bereits erfolgten Abbruch der darauf befindlichen Hofstelle ergibt sich die Möglichkeit, qualitätsvollen kommunalen Geschosswohnungsbau mitten im Ort zu errichten, der beispielgebend für weitere Vorhaben werden soll. Gesucht wird ein Entwurf, der die zur Verfügung stehende Fläche optimal und ortsbildverträglich für Wohnungen nach KommWFP nutzt, Wohn- und Aufenthaltsqualität aufweist und einen entscheidenden Beitrag zur höheren Akzeptanz des Geschosswohnungsbaus auf dem Land leistet.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung der Gebäude für den Neubau einer Wohnanlage mit Stellplatzanlage und der zugehörigen Freianlagen.
Erwartet wird eine BGF von ca. 1.500 m² exkl. Stellplätze.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt. Der Beginn der Planung ist unmittelbar nach Beauftragung, im Rahmen des auf den Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens, vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die erklären
1) dass sie die entsprechenden Berufsqualifikationen als Architekt und Landschaftsarchitekt besitzen (mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Berufsqualifikation als Architekt/-in besitzen; mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss die Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/-in besitzen),
2) dass bei keinem Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen,
3) dass sich kein Bewerber / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrfach bewirbt,
4) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Gebäude und Innenräume" § 34 HOAI 2021 über den Neubau von Wohngebäuden mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 5 vorliegen,
5) dass ein Referenzprojekt im Leistungsbild "Freianlagen" § 39 HOAI 2021 für die Neugestaltung einer Freianlage für Wohngebäude mindestens mit den LPh. 2 bis einschließlich 5 vorliegt,
6) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Gebäude und Innenräume in Höhe von 1,5 Mio. € für Personenschäden und 1,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt oder dass sie diese im Auftragsfall abschließen werden; bei Bewerbergemeinschaften ist dies von jedem Mitglied nötig, und
7) dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Freianlagen in Höhe von 0,5 Mio. € für Personenschäden und 0,5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden vorliegt.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von max. 14 Wettbewerbsteilnehmern zusätzlich zu den sechs vorausgewählten Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Brutto-Grundfläche Referenzen Neubau Wohngebäude
2.000 m² oder mehr = 5,0 Punkte
1.600 m² oder mehr = 4,0 Punkte
1.200 m² oder mehr = 3,0 Punkte
800 m² oder mehr = 2,0 Punkte
400 m² oder mehr = 1,0 Punkte
weniger als 400 m² = 0 Punkte
Fläche Referenz Neugestaltung Freianlage für Wohngebäude
1.500 m² oder mehr= 5,0 Punkte
1.250 m² oder mehr = 4,0 Punkte
1.000 m² oder mehr = 3,0 Punkte
750 m² oder mehr = 2,0 Punkte
500 m² oder mehr = 1,0 Punkte
weniger als 500 m² = 0 Punkte
Es können somit je Bewerbung maximal folgende Punkte erreicht werden:
Referenz Neubau Wohngebäude mit max. 5 Punkten = 5 Punkte
Referenz Neugestaltung Freianlage mit max. 5 Punkten = 5 Punkte
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Maximal erreichbare Punkte mit einer Bewerbung = 10 Punkte
Es wird maximal eine Referenzen je Leistungsbild bewertet.
Auf Grundlage der erreichten Punkte wird eine Rangfolge gebildet.
Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit entscheidet das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags vollständig gemacht wurden.
Architektin/Architekt, Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
Städtebauliche Qualität
Typologie und architektonische Gestaltung
Organisation und Qualität der Grundrisse
Erschließung
Freiraumqualität
Maßnahmen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und
ökologischer Nachhaltigkeit
Wirtschaftlichkeit in Errichtung, Betrieb und Rückbau, auch hinsichtlich der eingesetzten Haustechnik und Materialien
1. Preis 13.000,- €
2. Preis 9.000,- €
3. Preis 5.000,- €
Anerkennungen 5.000,- €
Preissumme gesamt netto 32.000,- €
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausloberin wird im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen Preisträgern durchführen. Das Ergebnis des Wettbewerbs als Zuschlagskriterium wird mit 40 % gewichtet.
Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
Berufliche Befähigung
Nachweis des jeweiligen Preisträgers zur beruflichen Befähigung jeweils eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Architekt und als Landschaftsarchitekt (jeweils Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist.
Referenzen
Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits im Rahmen der Bewerberauswahl benannten Referenzen.
Berufshaftpflichtversicherung
Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine Versicherbarkeit im Auftragsfall für eine angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen für:
Gebäude und Innenräume
1,5 Mio. € für Personenschäden und von 1,5 Mio. € für sonstige Schäden.
Freianlagen
0,5 Mio. € für Personenschäden und von 0,5 Mio. € für sonstige Schäden.
Die Ausloberin wird bei Realisierung, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und nach dem Verhandlungsverfahren, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:
Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021
Freianlagen § 39 HOAI 2021.
Es ist nicht beabsichtigt, eine Arbeitsgemeinschaft zu beauftragen. Die Leistungsbilder werden getrennt vergeben.
Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs,
mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 § 34 HOAI 2021 „Gebäude und Innenräume“ und
mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 § 39 HOAI 2021 „Freianlagen“.
stufenweise beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt geben.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb im Realisierungsteil (Gebäude und Innenräume, Freianlagen) bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).