Bereitstellung und Betrieb von bis zu 600 Bettplätzen Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2022-0039
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 600 Bettplätzen
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 600 Bettplätzen zur Unterbrinung insbesondere aus dem Kreis ukrainischer Kriegsflüchtlinge und auch sonstiger Flüchtlinge und Asylsuchender
Landeshauptstadt München
Amt für Wohnen und Migration
S-III-U
Franziskanerstraße 8
81669 München
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Schaffung von Kapazitäten im Bereich der Unterbringung von Geflüchteten insbesondere aus dem Kreis ukrainischer Kriegsflüchtlinge und auch sonstiger Flüchtlinge und Asylsuchender in Form von bis zu 600 Bettplätzen in Objekten des Hotel- und Gaststättengewerbes im Stadtgebiet München. Ziel der angestrebten Unterbringung ist es, die genannte Personengruppe mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft zu versorgen. Hierbei hat die LHM den Freistaat zu unterstützen. Die Bereitstellung der Bettplätze inklusive der Betriebsführung des Objektes erfolgt an das Sozialreferat der Landeshauptstadt München (LHM, im folgenden "Auftraggeberin" genannt). Die angebotenen Objekte dienen als öffentlich-rechtliche Einrichtungen der Auftraggeberin zwecks Unterbringung der Kriegsflüchtlinge im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses.
Der*die Bieter*in stellt ab einem von ihm*ihr zu benennenden Zeitpunkt zwischen dem 01.11.2022 und dem 31.01.2023 für die Dauer von bis zu sechs Monaten mindestens 50 und höchstens 250 Bettplätze zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen in einem Objekt des Hotel- und Gaststättengewerbes im Stadtgebiet München bereit und übernimmt die Betriebsführung dieses Objekts. Die Laufzeit muss mindestens fünf Monate und darf längstens sechs Monate betragen. Die LHM hat darüber hinaus monatlich die Möglichkeit, durch eine ordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden mit einer Frist von einem Monat ab Zugang des schriftlichen Kündigungsschreibens.
Der*die Bieter*in stellt in dem angebotenen Objekt Bettplätze in Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmern zur Verfügung. Sollten diese Bettplätze nicht das gesamte Kontingent der in dem Objekt vorhandenen Bettplätze ausmachen, sollen die angebotenen Bettplätze räumlich zusammenhängend (z.B. ganze Etagen) angeboten werden.
Der*die Bieter*in erbringt alle Leistungen so, wie es für einen reibungslosen Betriebsablauf und ein gutes Miteinander aller Beteiligten erforderlich ist.
Für Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Unterkunft (u.a. Mindestausstattung der Zimmer) und die Betriebsführung, verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1833b0d235d-1d437d4a3e5598be
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).