WE 1502-04-pen-Bau Referenznummer der Bekanntmachung: 1502-04-pen-Bau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
WE 1502-04-pen-Bau
Neubau von ca. 48 Wohneinheiten und Ladenzentrum mit Tiefgarage in München, Wiesentfelser Str. 68
München, Wiesentfelser Str. Stadtteil Neuaubing
In München, Stadtteil Neuaubing entsteht der Neubau eines Nahversorgungszentrum mit
Dienstleistungen-, Familien- und Kindertageszentrum, und zusätzlicher Wohnnutzung sowie
Tiefgarage. Es entstehen drei Punkthäuser als auch ein großvolumiges, multifunktionales
Dienstleistungs- und Wohngebäude. Alle Gebäude sind unterirdisch durch eine eingeschossige
Tiefgarage verbunden.
Das Baugelände wird nach Abbruch des Bestandsgebäudes Wiesentfelserstr. 68, übergeben.
Zunächst sind Teile der, beim Abbruch entstandenen Baugrube, als spätere Standfläche des
Verbaugerätes sowie Baustellenzufahrt aufzufüllen.
Anschließend muss der Bohlträgerverbau in Teilbereichen eingebracht werden. Darauf folgt der
Restabbruch des Bestandskellers sowie der Abtrag des Geländes, bis auf eine Tiefe von ca.
1,50m u. GOK. Nach Erstellung der Verpressanker erfolgt dann der Restaushub.
Massenzusammenstellung:
Vorarbeiten
- Freimachen Gelände von Bewuchs etc. 500 m2
- Ausbau u . Entsorgung Rasenpfalster 125 m2
- Aufnahme u . Entsorgung von Beton- Knochenpflaster 850 m2
- Asphaltdecke aufnehmen, abfahren u . entsorgen 975 m2
- Einfassstein, Beton ,10/50 cm, aufnehmen, entsorgen 230 m
- Waschbeton - Sitzblöcke, aufnehmen u . entsorgen 50 Stk
- Oberboden, vermischt mit Auffüllmaterial ausbauen, verfahren, entsorgen 100 m3
- Kies liefern und einbauen - nach DIN 18196 - 1200 m3
- Ausbauen, Fördern, Einbau, BK 2-5, vor Ort gewonnen 4300 m3
- Auskoffern des Geländes für Behelfsstrasse 400 m2
- Behelfsstrasse herstellen und beseitigen 400 m2
Verbauarbeiten
- Einrichten BE/ BR, Verbau setzen 1 psch
- Bohlträgerverbau, unverankert, HEB 400, Holzausfachung d=8cm, C24, L=7,0m 55 m2
- Bohlträgerverbau, unverankert, HEB 360, Holzausfachung d=8cm, C24,
verschiedene Längen L=6,5 / 7,5m 75 m2
- Bohlträgerverbau, rückverankert, 2x U260, Holzausfachung d=8cm, C24,
Trägerabstand 2,8m, L=8,0m 28 m2
- Bohlträgerverbau, rückverankert, 2x U260, Holzausfachung d=10cm, C24,
versch.Trägerabstande 2,0 bis 2,5m, versch. Längen L=7,5 / 8,0m 950 m2
- Bohlträgerverbau, Ausführung 45°- 90° Ecke 5 Stk
- Bohlträgerverbau, Ausführung 10°- 44° Ecke 5 Stk
- Verpressanker, temporär, Ein-Stabanker d=32mm, versch. Neigungen 30°/40°,
versch. Setzkräfte p0 = 299 - 370kN 44 Stk
- Verpressanker, temporär, Litzenanker 4x140mm2, versch. Neigungen 30°/40°,
versch. Setzkräfte p0 = 287 - 364 kN 41 Stk
- Verpressauflager versenkt, 2 U-Profile 86 Stk
Abbrucharbeiten
- Oberboden ausbauen, abfahren, entsorgen D=15cm 50 m3
- Oberboden, verm. mit Auffüllungsmaterial ausbauen, abfahren, entsorgen D=40 cm 85 m3
- Keller freilegen u. Aushub zwischenlagern 380 m3
- Abbruch, Teilkeller, komplett o.Vorsortier. 850 m3
- Entsorgung der mineralischen Bausubstanz, RW 2 1500 t
- Entsorgung mineralischer Bauschutt DK 0 350 t
- Entsorgung mineralischer Bauschutt DK I 150 t
Erdbauarbeiten
- Baugrube herstellen, Bodenklassen 3 bis 5, lösen u. lagern 18000m3
- Bodenklassen 3 bis 5, aufnehmen u. abfahren 11750 m3
- Herstellen Berme, B=1,50m 65 lfm
- Begutachtung u. Klassifizierung Haufwerke 1 psch
- Abfuhr und Entsorgung bel. Boden, verschiedene Klassen Z 1.1 - Z 2,0 lt. EPP,
aufnehmen, entsorgen 5000 m3
- Abfuhr und Entsorgung bel. Boden, verschiedene Klassen DK0 – DK3 lt. EPP,
aufnehmen, entsorgen 1350 m3
- Bodenabdeckung gegen Erosion Abdeckung m. Folie D 80mym 1200 m2
- Aushubsohle verdichten, EV2 5850 m2
- Grobplanum 5250 m2
- Feinplanum 5250 m2
- Kies liefern und einbauen -nach DIN 18196- 7300 m3
- Kies liefern u. Einbau im beengten Arbeitsraum 3300 m3
- Quertransport Hinterfüllmaterial mit Kleingerät / Radlader 2300 m3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen:
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
(2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gemäß Formblatt 124)
(3) Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gemäß Formblatt 124)
(4) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (gemäß Formblatt124); auf gesondertes Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit vom Finanzamt ausgestellt) sowie Freistellungbescheinigung nach § 48b EStG
(5) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in Euro jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (gemäß Formblatt 124)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch folgende Eigenerklärungen und auf gesondertes Verlangen durch folgende Nachweise gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen – bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied; für eignungsverleihende Unternehmen und Unterauftragnehmer erst auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist:
(1) Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung (siehe Ziffer II.2.4) vergleichbar sind (gemäß Formblatt 124) – für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, eignungsverleihende Unternehmen/Unterauftragnehmer jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil; auf gesondertes Verlangen: für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den im Formblatt 124 genannten Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 444
(2) Eigenerklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte(gemäß Formblatt 124); auf gesondertes Verlangen: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extraausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(3) Angabe, für welche Leistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist (gemäß Formblatt 235)
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung - Nur Vertreter des Auftragsgebers (Bieter sind nicht zugelassen)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot das ausgefüllte, von allen Mitgliedern unterzeichnete Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) vorzulegen.
(2) Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, sind mit dem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen im Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen(Nachforderung) innerhalb der gesetzten Frist (6 Tage) den/die Unterauftragnehmer vollständig zu benennen und einen Verfügbarkeitsnachweis für den/die Unterauftragnehmer vorzulegen.
Hiermit ist auch der Nachweis der Eignung des Nachunternehmers zu belegen - PQ oder F124 : sowie für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit den im Formblatt 124 genannten Mindestangaben in Anlehnung an das Formblatt 444.
Für Nachunternehmer gilt - Die Anforderungen des Formblatts F124 sind entsprechend der beizulegenden Anlagen zu erfüllen und in Kopie beizulegen (PDF).
(3) Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit vorgesehen ist, sind mit dem Angebot hierfür vorgesehene Kapazitäten im Formblatt 235(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) zu benennen. Der Bieter, der für den Zuschlagvorgesehen ist, hat auf gesondertes Verlangen innerhalb der gesetzten Frist einen Verfügbarkeitsnachweis für das/die eignungsverleihende/n Unternehmen vorzulegen. Eine Eignungsleihe im Hinblick auf die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn die eignungsverleihenden Unternehmen die Arbeiten ausführen für die diese Kapazitäten benötigt werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeiten vorgesehen ist, müssen der Bieter und das eignungsverleihende Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit dem Verfügbarkeitsnachweis abzugeben.
(4) Die Bieterfragen sind ausschließlich elektronisch über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform zustellen. Rückfragen die nicht spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
(5) Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens auch nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder der Aufklärung ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristengeht zu Lasten des Bieters.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]