Abbruch & Neubau Gymnasium Scheinfeld, BA 3, NGS-3430 Gebäudeleittechnik
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a. d. Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frankens-mehrregion.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch & Neubau Gymnasium Scheinfeld, BA 3, NGS-3430 Gebäudeleittechnik
Das Gymnasium Scheinfeld befindet sich in zentraler Lage in Scheinfeld. Die Schule besteht aus mehreren Gebäuden verschiedener Baujahre, von 1937 bis 2007. Die abzubrechenden Gebäude sind vorwiegend 2-geschossig, teilweise mit Unterkellerung.
Die Planung sieht vor alle Gebäude außer der Mensa von 2007/08 vollständig abzubrechen und durch 4 baulich miteinander verbundene Neubauten zu ersetzen (Bauteile A, B, C und D). Dies erfolgt in 3 Bauabschnitten mit Beginn 2018 und geplanter Fertigstellung 2023.
Auf dem Grundstück befindet sich zudem noch die Sporthalle, Baujahr 1993, die nicht Bestandteil des Vorhabens ist. Auf einem weiteren Grundstück nördlich des Schulgeländes befindet sich das ehemalige Hausmeisterhaus, das nach einer provisorischen Nutzung in der Bauphase abgebrochen wird und die Fläche für die Errichtung neuer Stellplätze dient.
Der Hauptzugang des Gymnasiums erfolgt derzeit an der Landwehrstraße, zwischen dem sog. Zwischenbau und dem Goethebau.
Die Planung des Neubaus sieht vor den neuen Hauptzugang an der Ecke Landwehrstraße und Goethestraße zu realisieren. Dies wird neuer Dreh- und Angelpunkt des Schulgebäudes sein. Von dort aus erstrecken sich die Schulstraßen (Schulflure, ca. 2,50 m breit) im rechten Winkel nach Norden Richtung Mensagebäude und nach Westen. Im Norden beherbergt das langgestreckte Bauteil A im Erdgeschoss die Schulaula, die Musikräume, den Zugang zur Mensa und weitere Nebenräume, im Obergeschoss die Verwaltung mit Bibliothek, Lehrerzimmer, Silentiumraum, sowie 3 Klassenräume. Das Bauteil A ist zum Teil unterkellert, hier befinden sich die Aufenthaltsräume der Oberstufe und Lagerräume. Die sich Richtung Westen anschließenden Bauteile B und C beherbergen ausschließlich Klassenräume. Das Bauteil D bildet den räumlichen Abschluss des Gymnasiums im Westen. In diesem Bauteil sind alle Fachräume untergebracht. Im Erdgeschoss finden die Fachbereiche Chemie und Biologie Platz, im Obergeschoss Physik und Kunst. Das Bauteil D ist vollständig unterkellert, hier befinden sich die Informatikräume und Ausweichräume, sowie die Technikräume mit den Hausanschlüssen.
Die Ersatzneubauten werden bei laufendem Schulbetrieb erstellt. Das Vorhaben teilt sich in 3 Bauabschnitte. Im ersten Bauabschnitt wird das Bauteil D mit den neuen Hausanschlüssen und Technikräumen erstellt. Im zweiten Bauabschnitt werden die Klassenhäuser Bauteile C und B mit 2 Verbindungsgängen zum Bauteil Derstellt. Im dritten Bauabschnitt wird der dritte Verbindungsgang und das Bauteil A erstellt. Der Abbruch erfolgt sukzessive bauteilweise zum Neubau.
Scheinfeld
Schaltschränke 2 Stück
Datenpunkte ca. 150 Stück
Verkabelung ca. 1200 m
Ventile 1 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (Formblatt 124EU):
Eintragung in der Handwerksrolle oder die Registrierung in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union.
Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden.
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabe stelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (Formblatt 124 EU):
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen wird der Insolvenzplan vorgelegt.
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegestz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Ab einer Geldsumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unter fällt, Ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorgelegt.
Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern dies nicht Verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angaben der Lohnsummen vorgelegt.
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung vorzulegen (Formblatt 124 EU): in den letzten 5 Geschäftsjahren ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsarten, der Ausführungszeit und der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Verfügbare technische Ausrüstung.
Siehe VHB 214.H
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Neustadt an der Aisch
Konrad-Adenauer-Straße 1
Zimmer B112 – 1. OG
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de