Generalsanierung histor. Rathaus Forchheim - Heizungsinstallationsarbeiten nach DIN 18380 Nr.39 Referenznummer der Bekanntmachung: 6.63.16.09.2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung histor. Rathaus Forchheim - Heizungsinstallationsarbeiten nach DIN 18380 Nr.39
Heizungsinstallationsarbeiten innerhalb von Gebäuden nach DIN 18380 Nr.39
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Heizungsinstallationsarbeiten innerhalb von Gebäuden nach DIN 18380
ca. 1 Stück Gas-Brennwertkessel als 3-er-Kaskade
ca. 1 Stück Abgasanlage 3er-Kaskade
ca. 1 Stück Druckhaltung, Wasseraufbereitung mit Zubehör
ca. 1 Stück Abgasanlage bis über Dach
ca. 59 lfdm Gasleitung aus Kupferrohr zum Pressen DN 15 - DN 50
ca. 1.246 lfdm Kupferrohr zum Pressen DN 15 - DN 65
ca. 544 lfdm Mehrschichtverbundrohr Dm 16mm - Dm 32 mm
ca. 270 lfdm Frostschutz für Zentralheizungs-Rohrleitungen, Schutzklasse 1
ca. 7 Stück Heizungsumwälzpumpen
ca. 1 Stück Kombinierter Vor- u. Rücklaufverteiler
ca. 1 Stück Verteileraufbau aus Flanschen-Paßstücken
ca. 130 Stück Heizungsarmaturen DN 15 - DN 50
ca. 22 Stück Design-Rippenrohr-Heizkörper - SpiraLine
ca. 59 Stück Röhrenradiatoren
ca. 7.866 lfdm Fußbodenheizungsrohr Klettsystem, 16 x 1,5
ca. 248 lfdm Heizungsrohr 20 x 2,0 als Anschlussleitungen für Wandheizung
ca. 1.274 lfdm Heizungsrohr 10 x 1,1 für Wandheizung
ca. 108 Stück Kernlochbohrungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.