345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-4100-01 Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 345-4100-01 Sanitär
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-4100-01 Sanitär
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stk. Abwasserhebeanlage (fäkalienhaltig)1 Stk. Enthärtungsanlage65 lfm PP-Rohr hochschallgedämmt255 lfm Guss-Abwasserleitung580 lfm Edelstahlrohr8 Stk. Strömungsteiler13 Stk. Durchlauferhitzer12 Stk. WC-Anlagen2 Stk. WC-Anlagen barrierefrei8 Stk. Waschtischanlagen2 Stk. Waschtischanlagen barrierefrei4 Stk. Dusch-Anlagen1 Stk. Dusch-Anlage barrierefrei
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.