Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Fällmittel zur Phosphatfällung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aschaffenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Fällmittel zur Phosphatfällung
Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt, ab 01.01.2023 eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren über die Lieferung von
Fällmittel zur Phosphatfällung bis zu einem Höchstbetrag von [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) abzuschließen.
Aschaffenburg
Das Entwässerungsnetz der Stadt Aschaffenburg wird im Mischsystem betrieben. Die Reinigung des gesammelten und abgeleiteten Abwassers erfolgt
in einem Klärwerk mit einer Ausbaugröße von 200.000 EW.
Am Ablauf des Klärwerks muss ein Phosphatgehalt < 0,5 mg/l sicher eingehalten werden. Um dies zu gewährleisten, wird im Ablauf der Nitrifikation
eine Simultanfällung durchgeführt. Die Zudosierung erfolgt mittels Dosierpumpen, die aus Vorlagebehältern (2 x 30 m³ Gesamtvolumen) versorgt werden.
Die Lieferung des Fällmittels in Tanklastzügen über einen Zeitraum von 3 Jahren ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253727
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253727
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253727
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253727
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe I.1)
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.aschaffenburg.de