Rahmenvertrag Medientechnik 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000381
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Medientechnik 2023
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – für die unter Ziffer 2 genannten teilnehmenden und zu beliefernden Einrichtungen einen Rahmenvertrag für den Bezug von Medientechnik (Geräte, Gerätekomponenten, Geräteerweiterungen, vom Hersteller angebotenes Zubehör, Verbrauchsmaterial sowie vom Hersteller beworbenes Drittzubehör) durch die teilnehmenden Einrichtungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
2. Teilnehmende und zu beliefernde Einrichtungen
Universitäten
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Technische Universität München
Technische Universität Nürnberg
Universität Augsburg
Universität Passau
Universitätskliniken
Universitätsklinikum Augsburg
Universitätsklinikum Würzburg
Hochschulen
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ansbach
Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg
Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut
Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm
Hochschule für angewandte Wissenschaften Weihenstephan-Triesdorf
Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt
Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Katholische Stiftungshochschule München
Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden
Technische Hochschule Aschaffenburg
Technische Hochschule Deggendorf
Technische Hochschule Ingolstadt
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Kunsthochschulen
Hochschule für Musik Nürnberg
Hochschule für Musik und Theater München
Weitere akademische Einrichtungen
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
sowie deren mitversorgte und gemeinsame Einrichtungen.
Teilnehmende Einrichtungen in diesem Vergabeverfahren sind zudem als weitere Auftraggeber bezüglich des oben genannten Rahmenvertrages das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (Körperschaft des Öffentlichen Rechts) und die Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, sowie deren mitversorgte Einrichtungen.
Abgeschlossen wird ein Rahmenvertrag für den Bezug von Medientechnik (Geräte, Gerätekomponenten, Geräterweiterungen, vom Hersteller angebotenes Zubehör, Verbrauchsmaterial sowie vom Hersteller beworbenes Drittzubehör) und Dienstleistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Über den Auftragnehmer müssen alle Produkte des Herstellers im ausgeschriebenen Produktportfolio beschaffbar sein. Dies betrifft auch Produkte, die nicht in der Ausschreibung genannt/beschrieben/abgefragt werden sowie neue und zukünftige Produkte.
Eine Gruppe stellt immer eine Menge von Geräten/Gerätekomponenten/Geräteerweiterungen/Zubehör/Verbrauchsmaterial mit ähnlichen Merkmalen innerhalb des gesamten Produktportfolios (eines Herstellers) dar.
Alle Produkte müssen vom Auftragnehmer in eine der definierten Gruppen eingeordnet werden. Die Einordnung eines Produkts erfolgt in die Gruppe, die die Zutreffendste ist. Die zutreffendste Gruppe ist unter Zuhilfenahme der in der Gruppe enthaltenen Positionen, der für die Gruppe und darin enthaltenen Positionen definierten Leistungskriterien und der ergänzenden Beschreibungen der in die Wertung einbezogenen Produkte zu ermitteln. Dies betrifft auch Produkte, die nicht in der Ausschreibung genannt/beschrieben/abgefragt werden sowie neue und zukünftige Produkte.
Jede Gruppe muss durch mindestens einen Hersteller abgedeckt werden.
Dieser Rahmenvertrag beinhaltet folgende Gruppen:
• Dienstleistungen
• Beamer
• Beschallung
• Mikrofone
• Displays
• Dokumentenkameras
• Medienpulte
• Videobars/Systeme für digitale Lehre
• Raumkameras
• Netzwerk-AV-Switche
• Geräte für drahtloses Präsentieren
• Steuerung/Signalverarbeitung und -übermittlung
• Allgemeines Zubehör
• Garantieerweiterungen.
Der Lieferumfang der Produkte beinhaltet stets auch das laut Herstellerportfolio standardmäßig vorgesehene Zubehör (z.B. Netzteile, Adapter, Halterungen).
Es sind insgesamt zwei Vertragsverlängerungen um jeweils 12 Monate bis maximal zum 15.01.2027 durch den Auftraggeber möglich. Die Verlängerungsanzeige erfolgt gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich, spätestens 3 Monate vor dem Laufzeitende.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Abrufe zu erfüllen, sobald der Höchstwert gemäß der Auftragsbekanntmachung Abschnitt II.2.14 (29.544.275,65 € netto) durch die Summe der Auftragswerte der Einzelabrufe erreicht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§123 GWB).
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB).
- Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend.
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Gesamtumsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). - Erklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) können hier gefordert
werden
- Erklärung Nicht-Vorliegen einer Insolvenz
- Referenz für eine gleichwertige Lieferung der ausgeschriebenen Leistungen
- Erklärung zum Unterauftragnehmer (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m.§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
- Verpflichtungserklärung zum Unterauftragnehmer (§ 36 Abs. 1 VgV) – falls zutreffend - Die namentliche
Nennung der Subunternehmer, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, hat bereits
im Angebot zu erfolgen. Ist die Benennung noch nicht bzw. nur teilweise möglich, ist hierauf entsprechend
hinzuweisen. Die namentliche Benennung muss aber spätestens vor Zuschlagserteilung vorliegen, da das
Angebot ansonsten nicht berücksichtigt werden kann.
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (§ 43 Abs. 2 u. 3 VgV) – falls zutreffend.
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigten Vertreter.
- Eigenerklärung russische Unternehmen
- Erklärung des Bieters, den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen
nachzukommen
- Erklärung des Bieters, weder die Technologien von L. Ron Hubbard oder Ähnliches anzuwenden, zu lehren
oder in anderer Weise zu verbreiten.
- Angabe von Sicherheitsleistungen
- Zertifikate
-> Elektrosicherheitskraft
-> Mitarbeiter mit Audiozertifizierung
-> Mitarbeiter mit Netzwerkzertifizierung
-> Mitarbeiter Extron und Crestron-Zertifizierung
-> Crestron und Extron Programmierer
-> Zertifizierter Projektmanager
-> Zertifizierte Berater/Consultants
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach
Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160
Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende
Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge
abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der
Vergabekammer (s. Nr. 9) einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs.
1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen
Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167
Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der
Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt,
schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit
ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht
München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]