Parkscheinautomaten Referenznummer der Bekanntmachung: T50246922
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parkscheinautomaten
Herstellung und Lieferung von Parkscheinautomaten, Sektor VI, Teil 1
Beschaffung, Aufstellung und Inbetriebnahme von 180 Stk. Parkscheinautomaten
Verlängerung ist möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB
(b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist
(c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
(e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) bis (d): frei
(f) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend)
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben"
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben"
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(b) Erklärung, in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben. Vergleichbar ist eine Referenz ab 20 Stück Parkscheinautomaten.
(c) Nachweis Prüfbescheinigung Sicherheitsklassifizierungsklasse (min. P2)
(d) Nachweis Zulassungszertifikate NFC-Kartenmodul TA7.2, DK Zulassung (unattended)
(e) Nachweis Einhaltung Standards ISO 27001 und min. PCI-DSS v4.0
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer
(b) Zwei Referenznachweise zu A) (b) mit mindestens Angaben zu Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
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Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) "Zusätzliche Angaben"
Vorlage mit dem Angebot:
- Prospekte mitsamt Erläuterungen zum angebotenen Parkscheinautomaten
- vom angebotenen Automaten erstelltes Testticket
- beispielhaftes Tarifschild
- beispielhaftes Entleerungsticket inkl. Barcode
- Ersatzteilliste mit Preisen
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Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
- Explosionszeichnung des Automaten unter Nummerierung und Bezeichnung der Einzelteile
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Des Weiteren ist im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote eine verpflichtende Präsentation des angeboten Parkescheinautomatentyps und Online-Automatenbetriebsplattform im Technisches Betriebszentrum duchzuführen. Hierzu erhält das Unternehmen eine gesonderte Einladung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemeine Hinweise zu III.1.1, III.1.2 und III.1.3:
Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt L 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder mittels Verschaffung des Zugangs zu einem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gemäß § 48 Abs. 8 VgV, in dem die Erklärungen hinterlegt sind, abzugeben. Geforderte Erklärungen, welche nicht im Formblatt L 124 abgebildet werden, sind "formlos" elektronisch im Anlagenordner einzureichen.
Die Nachweise gem. B) sind von den Bietern der engeren Wahl auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt, soweit sie in dem Verzeichnis/Zertifizierungssystem gem. § 48 Abs. 8 VgV hinterlegt sind. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Nachweise vorlegen. Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind für diese Unternehmen die einschlägigen Erklärungen/Angaben gem. A) und die einschlägigen Nachweise gem. B) auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.