Wartung, Bandlaufwerke und Bänder für Bandroboter Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-064
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Bandlaufwerke und Bänder für Bandroboter
Gegenstand der Ausschreibung ist die Wartung des bestehenden Bandroboters sowie die Lieferung von Bandlaufwerken und den entsprechenden LTO-9 Bändern.
Wartung Bandroboter und Bandlaufwerke
LOS 1: Wartung Bandroboter und Bandlaufwerke: 4 Jahre
LTO-9 Tape Drive Module für Quantum Scalar i6000
LOS 2: LTO-9 Tape Drive Module für Quantum Scalar i6000: 10 Stück / 1. Abruf: 5 Stück
LTO-9 Scanning Tape Drive für Quantum Scalar i6000
LOS 3: LTO-9 Scanning Tape Drive für Quantum Scalar i6000: 1 Stück
Partitioning Option License Key für Quantum Scalar i6000
LOS 4: Partitioning Option License Key für Quantum Scalar i6000: 1 Stück
LTO-9 Ultrium Tape für Quantum Scalar i6000
LOS 5: LTO-9 Ultrium Tape für Quantum Scalar i6000: 1500 Stück / 1. Abruf: 500 Stück
LTO-9 Cleaning Tapes für Quantum Scalar i6000
LOS 6: LTO-9 Cleaning Tapes für Quantum Scalar i6000: 30 Stück / 1. Abruf: 10 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen - Los 1 bis Los 6
Es muss mindestens 1 Referenz über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
In der Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich); (2) Art der Leistung; (3) Volumen (PT oder Euro); (4) Zeitraum. Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Herstellerautorisierung - Los 1 bis Los 6
Nachweis der Autorisierung zum Vertrieb und Wartung der angebotenen Produkte.
Formblatt Artikel 5k - Los 1 bis Los 6
Formblatt Eignung - Los 1 bis Los 6
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zahlunngsbedingungen: 30 Tage netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.