Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF3000 für die Gemeinde Collenberg Referenznummer der Bekanntmachung: TLF3000 Collenberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Collenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 97903
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF3000 für die Gemeinde Collenberg
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF3000 für die Gemeinde Collenberg in zwei Losen
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF3000 bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Ausbau nach DIN 14530-22
Los 2 - Die Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung eines Tanklöschfahrzeugs TLF3000 nach DIN 14530-22
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Die Beladung
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.