Informationskampagne Hightech Agenda Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MZA000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmwk.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Informationskampagne Hightech Agenda Bayern
Entwicklung eines geeigneten Kommunikationskonzepts für eine breit angelegte crossmediale Informationskampagne zur Bekanntmachung, Etablierung und Positionierung der Marke „Hightech Agenda Bayern“ des Freistaats Bayern in der gesamtbayerischen Bevölkerung mit dem Ziel der positiven Awareness- und Imagebildung sowie die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen.
Die im Oktober 2019 vom Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im Bayerischen Landtag vorgestellte Hightech Agenda Bayern (HTA) ist ein in der Historie des Wissenschaftslands Bayern noch nie dagewesenes Programm, mit dem der Freistaat sich in den großen wissenschaftlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Supertech nachhaltig und zukunftsfähig aufstellen will. Die Hightech Agenda ist, zusammen mit ihrer im Herbst 2020 vom Landtag beschlossenen Beschleunigung und finanziellen Aufstockung durch die Hightech Agenda Plus (HTA Plus), allein schon bezogen auf ihr Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro und dem damit verbundenen Zuwachs an Professuren und Studienplätzen an bayerischen Hochschulen auch ein deutschland- und europaweit einzigartiges Modell, das national wie international Beachtung findet.
Dem Wissenschaftsministerium (StMWK) kommt angesichts seiner Zuständigkeit für die bayerischen Hochschulen eine Schlüsselstellung bei der Umsetzung der großen Technologieoffensive zu, entsprechend zeichnet es für die öffentlichkeitswirksame Information verantwortlich.
Entwicklung eines geeigneten Kommunikationskonzepts für eine breit angelegte crossmediale Informationskampagne zur Bekanntmachung, Etablierung und Positionierung der Marke „Hightech Agenda Bayern“ des Freistaats Bayern in der gesamtbayerischen Bevölkerung mit dem Ziel der positiven Awareness- und Imagebildung sowie die Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen.
Die im Oktober 2019 vom Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im Bayerischen Landtag vorgestellte Hightech Agenda Bayern (HTA) ist ein in der Historie des Wissenschaftslands Bayern noch nie dagewesenes Programm, mit dem der Freistaat sich in den großen wissenschaftlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutsamen Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Supertech nachhaltig und zukunftsfähig aufstellen will. Die Hightech Agenda ist, zusammen mit ihrer im Herbst 2020 vom Landtag beschlossenen Beschleunigung und finanziellen Aufstockung durch die Hightech Agenda Plus (HTA Plus), allein schon bezogen auf ihr Investitionsvolumen von insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro und dem damit verbundenen Zuwachs an Professuren und Studienplätzen an bayerischen Hochschulen auch ein deutschland- und europaweit einzigartiges Modell, das national wie international Beachtung findet.
Dem Wissenschaftsministerium (StMWK) kommt angesichts seiner Zuständigkeit für die bayerischen Hochschulen eine Schlüsselstellung bei der Umsetzung der großen Technologieoffensive zu, entsprechend zeichnet es für die öffentlichkeitswirksame Information verantwortlich.
auftraggeberseitige Verlängerungsoption um 1 Jahr bis 31.12.2024
Der Auftraggeber wird auf Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge drei bis fünf Teilnehmer auswählen und zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung anhand der vorgelegten Erklärungen und Unterlagen insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird.
Dabei werden folgende objektive Kriterien zugrunde gelegt:
a. Unternehmenskennzahlen - Unternehmensgröße sowie durchschnittlicher Unternehmensumsätze bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge (20 %)
b. Erfahrung aus crossmedialen Referenzaufträgen - insbesondere Informationskampagnen und Events, auch Erfahrung für Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung) (80 %)
Sollten nach Auswertung der Teilnahmeanträge an fünfter Stelle mehrere Bewerber die gleiche Bewertung aufweisen, wird der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der beim Kriterium „Umsetzung von Marketing- bzw. Kommunikationskonzepten – Erfahrung mit crossmedialen Kommunikationskampagnen“ die höchste Wertung aufweist. Sofern die fraglichen Bewerbungen bei diesem Kriterium ebenfalls die identische Punktzahl aufweisen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Unternehmensgröße bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge. Die Mitarbeiterzahl bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte muss mindestens zwei betragen.
Angabe durchschnittliche Unternehmensumsätze (in Euro netto) bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge. Der Mindestumsatz bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Projekte muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro betragen,
Die Angaben der Unternehmenskennzahlen beziehen sich auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmefrist. Es wird darauf hingewiesen, dass falls die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich ist (z.B. als "Newcomer"), auf einem Beiblatt die Gründe sowie die Umsätze darzulegen sind.
Für die Referenzen sind die Formulare "Crossmediale Referenzaufträge" sowie "Aufträge öffentliche Auftraggeber" zu verwenden.
Angabe von crossmedialen Referenzaufträgen über vergleichbare Marketingleistungen mit Schwerpunkt Wiedererkennung, Awareness und Imagebildung, die das Unternehmen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführt hat. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen sowie aufgrund der Covid19-Pandemie können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen. Die Aufträge sollen abgeschlossen sein.
Gegenstand der maximal drei Referenzaufträge muss jeweils die Entwicklung eines Marketing- bzw. Kommunikationskonzepts sein, bei dem die Steigerung des Bekanntheitsgrades einer neu zu etablierenden Marke und des Auftraggebers (Awarenessbildung) sowie das Schaffen eines positiven Markenimages maßgeblich im Vordergrund stand.
Folgende Angaben sind zu den Referenzen zu machen: Bezeichnung, Auftraggeber, genauer Leistungszeitraum, genaues Auftragsbudget, Beschreibung der gewählten Kommunikationsstrategie, der ausgeführten Leistungen und des Kampagnenerfolgs, die so aussagekräftig ist, dass sie eine Bewertung des Referenzauftrags nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien ermöglicht. Die Referenzen sind mit Anschauungsbeispielen zu belegen.
Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Erfahrung mit crossmedialen Informationskampagnen" sind Angaben zu den verwendeten Kommunikationskanälen sowie den unterschiedlichen Kommunikationsmaßnahmen zu machen.
Gewertet wird die Anzahl der unterschiedlichen medialen Kommunikationskanäle in der Referenz, die die höchste Anzahl an unterschiedlichen medialen Kommunikationskanälen bedient.
Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Events" sind die Bewerbungsmaßnahmen zu beschreiben. Gewertet wird die Anzahl der unterschiedlichen Veranstaltungsformate (z.B. Messen, Vorträge, Bürgerveranstaltungen, Talkrunden, Promi-Events etc.) innerhalb der Referenz, die die höchste Anzahl an unterschiedlichen Events bedient.
Für die Beurteilung des Eignungskriteriums "Erfahrung mit Auftraggebern aus der öffentlichen Verwaltung" ist eine Liste mit Referenzaufträgen vorzulegen, die explizit für Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung durchgeführt wurden. Die Referenzaufträge aus dem Formular "Crossmediale Referenzaufträge" können in dieser Liste enthalten sein, sofern sie für Auftraggeber aus der öffentlichen Verwaltung durchgeführt wurden.
A) Der Auftragnehmer muss für die Ausführung der Rahmenvereinbarung bzw. der hierauf beruhenden
Einzelaufträge eine Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgegebenen Mindestdeckungssummen nachweisen.
B) Die Kommunikation mit dem AG erfolgt in deutscher Sprache
C) Es wird vorausgesetzt, dass der Auftragnehmer die Besonderheiten der Vorgaben zur Barrierefreiheit für oberste Landesbehörden gemäß den rechtlichen Anforderungen (u. a. nach BayEGovV, BITV 2.0 bzw. WCAG 2.1) kennt und unaufgefordert bei der Konzeption aller Maßnahmen berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB abzugeben.
2) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben.
3) Die Bewerber haben eine Scientology Schutzerklärung mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
4) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am
Telefon beantwortet. Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind bis spätestens 12.10.2022 über die Bieterkommunikation der eVergabe zu stellen.
5) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. evtl. Anlagen sind unter "Anlagen" dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen.
6) Unterauftragnehmer
Die Namen der Unterauftragnehmer und die jeweils zu erbringenden Leistungen sind im Teilnahmeantrag zu benennen.
7) Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen jedoch Kartellrechtskonformität
eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene, Erklärung abzugeben, in welcher
• die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft für den Fall der Zuschlagserteilung erklärt ist,
• alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt sind,
• ein Mitglied für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages als bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
• alle Mitglieder die Haftung für die Erfüllung sämtlicher vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner übernehmen,
• eine Kontonummer bei einem näher bezeichneten Kreditinstitut angegeben ist, auf die sämtliche Zahlungen des Auftraggebers mit befreiender Wirkung geleistet werden können.
8) Vorbehalt Vergabe ohne Verhandlungen
Das StMWK behält sich gem. § 17 Abs. 11 VGV die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, auch ohne in Verhandlungen mit dem Bieter zu treten. Für Verhandlungsgespräche - sofern nicht darauf verzichtet werden kann - werden die Bieter in das StMWK nach München bzw. zu einer Videokonferenz eingeladen. Die Einladung erfolgt kurzfristig per E-Mail. Die mit den Verhandlungsgesprächen verbundenen Kosten werden durch das StMWK nicht erstattet.
9) Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
Die zweit- und der drittplatzierte Bieter erhalten, sofern sie mit ihrem Angebot ein Konzept eingereicht haben, jeweils ein Pitch-Honorar in Höhe von einmalig [Betrag gelöscht] Euro inkl. Umsatzsteuer
10) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
11) Die Recht an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWK zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.