Rümannstraße - Technischer Berater Referenznummer der Bekanntmachung: 502/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rümannstraße - Technischer Berater
Für die Vorbereitung, Erstellung und Durchführung der Totalunternehmervergabe wird eine technische Beraterleistung benötigt.
Die Ausarbeitung der funktionalen Leistungsbeschreibung soll dabei auf Grundlage von bereits vorhandenen vom AG zur Verfügung gestellten Mustervorlagen aus den o.g. Projekten der Parkplatzüberbauungen am Dantebad und Reinmarplatz erfolgen. Diese werden im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Rümannstraße München
Es werden zwischen 3 und 5 Teilnehmer ausgewählt.
Die Beauftragung der ausgeschriebenen technische Beratungsleistung erfolgt stufenweise.
Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe I.
Die Beauftragung weiterer Leistungen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise nach folgenden Stufen und abschnittsweise:
Stufe II
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, üptionale Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und der Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.
Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung IngenieurIn berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oderjuristischen Personen gestellt werden.
Folgende Nachweise sind anhand des ausgefüllten Bewerbungsbogens zu erbringen:
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
- Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
- wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
-Eigenerklärung Bezug Russland
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto):
Umsatz netto im Tätigkeitsbereich des Auftrags im Mittel. Der Umsatz solcher Leistungen fällt in den Tätigkeitsbereich des Auftrags, wenn es sich um die technische Beratung zur Ausschreibung eines General- oder Totalunternehmers oder zum Controlling eines General- oder Totalunternehmers handelt
Von dem angegebenen Umsatz der Jahre 2021, 2020 und 2019 wird für die Bewertung ein Mittelwert gebildet.
Bei Teambewerbungen wird die Summe der Mittelwert- Netto-Umsätze aller Teammitglieder bewertet.
2. Technische Leistungsfähigkeit:
Qualifiziertes Personal:
Anzahl der Mitarbeiter mit geforderter Qualifikation.
Als qualifizierte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter mit Qualifikation gelten Mitarbeiter sowie Beschäftigte und Freiberufler mit Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen.
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe der qualifizierten Mitarbeiter aller Bewerbermitglieder gewertet. Es wird davon ausgegangen, dass ein Büro mit mindestens 2 qualifizierten Mitarbeitern eine ausreichende Größe für die geforderte Leistung besitzt.
- Bewerber beschäftigt zum Bewerbungszeitpunkt mindestens 2 qualifizierte Mitarbeiter:
Als qualifiziert gelten Führungskräfte, Beschäftigte und Freiberufler mit Bachelor-, Diplom- oder Masterabschluss der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen.
Ein Nachweis der Qualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie Zeugnis).
- Mindestens eine vergleichbare Referenz
Die nachfolgendenden Mindestanforderungen müssen durch jede Referenz erfüllt werden:
- Neubau
- Mindestgeschossfläche / Mindestbruttogrundfläche oberirdisch: 2.000 m2
- Abschluss der jeweiligen Leistung: Januar 2017 - August 2022
Wird eine oder werden beide der jeweiligen vorgenannten Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber ausgeschlossen.
Berufsbezeichnung IngenieurIn nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates.
Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinien 2005/36/EG und 2013/55/EU.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 57 Abs. 2 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Teilnahme- und Angebotsfrist ist reduziert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die nach III.1.1 bis III.1.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag [Bewerbungsbogen] bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist elektronisch in Textform über das Deutsche Vergabeportal DTVP (https://www.dtvp.de) vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Soweit unter III.1.1 bis III.1.3 lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Teilnahmewettbewerb] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen].
- Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall [egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte] die oben genannten wesentlichen Leistungsbereiche abdecken.
- Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Bewerbungen sind nur elektronisch in Textform möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen!
Bei Bewerbergemeinschaften ist für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein
separater Bewerbungsbogen auszufüllen!
Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6RG4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).