Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Baureinigungsarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung; Baureinigungsarbeiten
Die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Im ersten Bauabschnitt wird das Erweiterungsgebäude erstellt mit den Abmessungen 7,2 x 75 Meter und drei Etagen. Vor der Inbetriebnahme des Gebäudes muss eine Reinigung erfolgen.
Bräuanger 1, Isen
Reinigen von: Böden aus Nadelvlies 297 m², Linoleum 684 m², keramische Platten 691 m², Tritt- Setzstufen aus keramischen Platten, Reinigen von Wänden aus keramischen Platten und Kunststoff 409 m², Reinigen von Türen 54 Stück, Glasflächen257 m²;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderer Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die aumass Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.