Leistungen der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule Sennfeld, Leistungsphasen 1 bis einschl. 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 80367-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sennfeld
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sennfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule Sennfeld, Leistungsphasen 1 bis einschl. 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI
Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt den Neubau einer Grund- und Mittelschule in Sennfeld. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI, beauftragt werden.
97526 Sennfeld
Die Gemeinde Sennfeld beabsichtigt den Neubau einer Grund- und Mittelschule in Sennfeld. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sollen daher die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 6 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI, beauftragt werden. Als Standort für den Neubau ist der Spiel- und Bolzplatz in der Gemeinde Sennfeld geplant. Aufgrund des dort vorhandenen alten Baumbestandes und der Größe des Grundstücks ist eine baum- und platzsparende Planung auch im Rahmen der Planung der Tragwerksplanung erforderlich. Zudem beabsichtigt der Aufraggeber, den zu errichtenden Neubau energieneutral zu betreiben. Die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume sowie die Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung wurden bzw. werden parallel in jeweils separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume sind bereits beauftragt. Die voraussichtlichen Baukosten (Kostengruppen 200 bis 700) für die neue Grund- und Mittelschule werden aktuell auf ca. EUR 17,0 Mio. brutto geschätzt. Die Fertigstellung des Ersatzneubaus soll bis 30.06.2026 erfolgen.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung ((Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 51 Abs. 1 HOAI).
2. Stufe: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 51 Abs. 1 HOAI).
3. Stufe: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 5 und 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI).
4. Stufe: Besondere Leistungen (Lph 7 und 8) im Falle des Abrufs
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Grund- und Mittelschule Sennfeld, Leistungsphasen 1 bis einschl. 6 gem. § 51 Abs. 1 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.