Beitragskalkulation, Globalkalkulation und Verbesserungsbeitrag nach KAG und Anpassung der Beitragssatzung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gunzenhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beitragskalkulation, Globalkalkulation und Verbesserungsbeitrag nach KAG und Anpassung der Beitragssatzung
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.06.2023.
Die Stadt Gunzenhausen wird in naher Zukunft einen Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtungen erheben. Es wird erwartet, dass der Bieter mit vielseitigem verwaltungsrechtlichem und ingenieurtechnischem Fachwissen den gesamten Projektverbesserungsbeitrag fachlich fundierend übernimmt. Die Aufgaben erstrecken sich von der Informations- und Aufklärungsarbeit der Bürger, der kompletten und umfassenden Erfassung der Grundstücks- und Geschossflächen (Erstellung von Aufmaßblättern) nach der aktuell gültigen Rechtsprechung, der Erstellung der notwendigen Beitrags- und Gebührenkalkulation bis hin zur Satzungsberatung sowie Erstellung der Beitragssatzung und ggf. Anpassung der Benutzungssatzung. Die Erfüllung der Leistung wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens zeitnah bis aller spätestens Ende 2023 erwartet. Wunschtermin ist der 30.06.2023. Der AN hat zu erbringen: 1.) Erfassen von Grundstücks- und Geschossflächen zur Beitragsberechnung inkl. Bestandsübernahme und Übernahme und Erfassung der ALKIS-Daten 2.) Aufmaßarbeiten aller beitragspflichtigen Grundstücke, Aufmessen von Geschoßflächen, Bewertung der Innen- bzw. Außenbereichsflächen nach §§ 34und 35 BauGB, Erstellen von Aufmaßblättern für alle relevanten Grundstücke, fiktive Geschossflächenermittlung bei unbebauten bebaubaren Grundstücken 3.) Durchführung von und Teilnahme an Informationsveranstaltungen für Bürger sowie Teilnahme an Gremiensitzungen
4.) Bearbeitung von Einwendungen 5.) Auflistung der Gesamtflächen nach beitragspflichtigen Grundstücksflächen, Geschossflächen, Gesamtsummen, Anzahl der bewerteten Grundstücke und Bereitstellen der Daten in einer Excel-Liste 6.) Erstellen der Globalkalkulation und Kalkulation der neuen Gebühren- und Beitragssätze 7.) Rechtliche Beratung inkl. beschlussfähige Erstellung einer Verbesserungsbeitragssatzung und ggf. Änderung der BGS-EWS inkl. Unterstützung bis zur Verkündung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beitragskalkulation, Globalkalkulation und Verbesserungsbeitrag nach KAG und Anpassung der Beitragssatzung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greding
NUTS-Code: DE25B Roth
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote und Teilnahmeunterlagen sind innerhalb der Frist IV.2.2 ausschließlich über die eVergabe-Plattform aumass hochzuladen UND freizugeben. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) genannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig ihre Fragen über die eVergabe-Plattform aumass zu übermitteln. Die Fragen werden AUSSCHLIESSLICH über die eVergabe-Plattform aumass beantwortet. Es obliegt alleine dem Bieter, sich über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Plattform einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf dem Portal eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen, siehe Abschnitt VI.4).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeboten genommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html