Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://szv-m.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das 2011 fertiggestellte Gymnasium in Höhenkirchen-Siegertsbrunn wurde von der kplan AG zusammen mit dem Büro keiner_balda geplant und grenzt unmittelbar an den Bahnhofsplatz der Gemeinde und an die gleichnamige S-Bahnhaltestelle an. Es handelt sich um ein vierzügiges Gymnasium mit einem naturwissenschaftlichen und einem musischen Zweig für rund 950 Schüler*innen.
Aufgrund stetig steigender Schüler*innenzahlen soll das Gymnasium mit der Erweiterungsmaßnahme (ca. 5.300 m² BGF) um einen Zug vergrößert werden und zukünftig ein Lehrangebot gemäß G9 anbieten. Neben einem weiteren Zug und den analog dazu zu vergrößernden Flächen (Küchen- und Speisebereich Mensa für die gesamte Schule, Sporthalleneinheit, Veranstaltungsraum und Sanitärbereiche) soll das Gymnasium um einen Veranstaltungssaal, der auch als Saal für Konzerte genutzt werden kann, mit Bühne und Zuschauerraum für rund 500 Personen, sowie um ergänzende Räume (Foyer, Musiksaal, Umkleiden, Einsing- und Einspielräume, Theaterlager, Stuhllager, Techniklager, Regieraum und Lastenaufzug) erweitert werden. Zusätzlich sollen Räumlichkeiten für eine Blaskapelle geschaffen werden. Diese umfassen einen großen Probenraum, einen kleinen Übungsraum, ein Notenarchiv, eine Kleiderkammer, ein Instrumentenlager und einen Besprechungsraum. Neben einem zu realisierenden Rasenspielfeld soll die derzeit offene Stellplatzanlage durch ein Parkdeck für ca. 110 Stellplätze ersetzt werden, das sowohl von der Schule als auch als Park+Ride-Parkplatz für die angrenzende S-Bahnhaltestelle genutzt werden können.
Zur Optimierung der Planung und als Entscheidungshilfe hat der Schulzweckverband bereits eine Machbarkeitsstudie vom Büro Landbrecht erarbeiten lassen, diese liegt der Bekanntmachung zu Ihrer Information bei.
Um zukünftig das Gesamtbauwerk aus Bestand und Erweiterung als Einheit nutzen und betreiben zu können, soll sich die Art der Konstruktion des Erweiterungsbaus am bestehenden Gebäude orientieren.
Die Erweiterung soll im laufenden Betrieb umgesetzt werden. Der ggf. notwendige Umbau von Räumen im bestehenden Gebäude im geringen Umfang muss in den unterrichtsfreien Zeiten (Ferien) erfolgen.
Dem Auftraggeber ist vorrangig der wirtschaftliche Betrieb der Schule wichtig. Hierfür sind z. B. effektive ökonomische Konstruktions- und Nutzungsanordnungen und der Energiebedarf zu bedenken. Zudem sind Materialien und Ausstattungen so zu wählen, dass sie langlebig und bei Bedarf einfach und kostengünstig auszutauschen sind. Die bestehende Klimatisierung des Bestands ist auch für die Erweiterung vorgesehen. Die Maßnahme wird öffentlich gefördert (Erfordernis eines Verwendungsnachweises).
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für die Erweiterung.
Besondere Leistungen:
LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
Anlagengruppe 1, 2, 3 – Honorarzone II;
Anlagengruppe 8 – Honorarzone III.
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
KGR 410 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KGR 420 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KGR 430 ca. [Betrag gelöscht] EUR;
KGR 480 ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung voraussichtlich in 07/2022.
Baubeginn 07/2024;
Fertigstellung Baumaßnahme 02/2027;
Nutzungsaufnahme 03/2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]