Kommunikations- und Kollaborationstools für bayerische Schulen (KoKo22), Los 2: Messenger
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.km.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunikations- und Kollaborationstools für bayerische Schulen (KoKo22), Los 2: Messenger
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung eines IT-Systems bestehend aus: Los 2: Einem Messenger mit spezifischen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps und einer Administrationsoberfläche.
Messenger mit spezifischen, in der Leistungsbeschreibung konkret beschriebenen Leistungsmerkmalen, Funktionalitäten und Einschränkungen sowie entsprechenden Apps und einer Administrationsoberfläche. Der Messenger nutzt als Ablageort von empfangenen Dateien u.a. den Cloud Speicher (Los 1). Der Messenger unterstützt die geforderten Schnittstellen zum Cloud Speicher und zum WebOffice (Los 1) sowie zu anderen Systemen (bspw. IDM).
1) Fünfmalige Möglichkeit zur Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr
2) Dauerhafte Schulungsumgebung
Das Vergabeverfahren umfasst 2 Lose mit unterschiedlichen Zeitschienen; daher erfolgt die jeweilige Zuschlagserteilung zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Diese Bek. bezieht sich nur auf Los 2.
Bewertung eines Angebotes für Los 2 erfolgt anhand der „erweiterten Richtwertmethode“ vgl. UfAB 2018, Schwankungsbreite: 10%, Entscheidungskriterium: Leistung, ermittelt anhand d. höchsten Leistungskennzahl L
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunikations- und Kollaborationstools für bayerische Schulen (KoKo22), Los 2: Messenger
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Wert wird gemäß Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen - insbesondere im Hinblick auf künftig vergleichbare Aufträge - beeinträchtigen würde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.