Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 1 bis 5, stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr.12 in der Studentenstadt Freimann Referenznummer der Bekanntmachung: StwM_Verg_EU-032_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 1 bis 5, stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr.12 in der Studentenstadt Freimann
Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 1 bis 5, stufenweise für die Generalsanierung der Studierendenwohnanlage, Haus Nr. 12 in der Studentenstadt Freimann, München.
Studentenwerk München Anstalt des öffentlichen Rechts Christoph-Probst-Str. 8 80805 München
Das Studentenwerk München beabsichtigt, die Generalsanierung der Studierenden-wohnanlage in der Christoph-Probst-Straße 8, Haus Nr. 12, Studentenstadt Freimann München durchführen zu lassen. Nach BayBO in der Fassung der Bekanntmachung von 2007 ist dieses Gebäude nach Art. 2 (3) ein Gebäude der Gebäudeklasse 5, nach Art. 2 (4) ein Sonderbau mit zwei (2) Tatbeständen: Hochhaus von mehr als 22 m Höhe und ein Wohnheim als sonstige Einrichtung zur Unterbringung von Personen.
Das bestehende Gebäude entspricht hinsichtlich der technischen, bauphysikalischen Anforderungen, der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weist im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf; mittels Sanierung müs-sen diese Mängel behoben werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) entsprechend HOAI (2021) Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen LPH 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Pla-nungsphasen erfolgt stufenweise.
Für die Planung sind die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverord-nung, sowie die einschlägigen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung, der Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern (HHR) des Landes Bayern, Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Studierende, die Vorgaben der ge-setzlichen Unfallversicherung, die Anforderungen der Barrierefreiheit, des Leitfadens Nachhaltiges Bauen, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, zu berücksichtigen.
Die Maßnahme unterliegt der Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
Die Teilnahme an einer Vor-Ort Besichtigung der Wohnanlage als Grundlage der Planungsaufgabe und Entwicklung der Handskizze ist erwünscht. Die Besichtigungstermine finden voraussichtlich im .... statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
StwM_Studentenstadt_Haus_12_Objektplanungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abh-heese.de/ABH_Website/ABH_HOME.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.aukett-heese.de/en/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6RGN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.