Sporthalle Aschau - Dachdecker- Abdichtung- und Spenglerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3-1-as-22-094
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i.Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthalle Aschau - Dachdecker- Abdichtung- und Spenglerarbeiten
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Dachdecker-, Abdichtungs- und Spenglerarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schützenstraße erschlossen. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk und die Außenwände der Sporthalle sind in holzbauweise konzipiert. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diverse Funktionsräume und Technik und wird in massivbauweise errichtet. Das Dach des Gebäudes, mit der Ausnahme vom Technikbereich im Dachgeschoss ist als Brettsperrholzdecke konzipiert. Für das Dach ist eine Metalleindeckung vorgesehen. Die auf der Ost -und Westseite des Gebäudes liegenden Terrassen werden bituminös abgedichtet und mit Betonplattenbelag im Splittbett ausgelegt.
Dachfläche: ca. 1.400 m 2
Terrassenfläche: 115 m2
Grundfläche: 1.393 m2
Bruttorauminhalt: 15.994 m3
Nettogeschoßfläche: 1.968 m2
Aschau i.Chiemgau
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Dachdecker-, Abdichtungs- und Spenglerarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schützenstraße erschlossen. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk und die Außenwände der Sporthalle sind in holzbauweise konzipiert. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diverse Funktionsräume und Technik und wird in massivbauweise errichtet. Das Dach des Gebäudes, mit der Ausnahme vom Technikbereich im Dachgeschoss ist als Brettsperrholzdecke konzipiert. Für das Dach ist eine Metalleindeckung vorgesehen. Die auf der Ost -und Westseite des Gebäudes liegenden Terrassen werden bituminös abgedichtet und mit Betonplattenbelag im Splittbett ausgelegt.
Dachfläche: ca. 1.400 m 2
Terrassenfläche: 115 m2
Grundfläche: 1.393 m2
Bruttorauminhalt: 15.994 m3
Nettogeschoßfläche: 1.968 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6eEU VOB/A vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §6eEU Absatz6 VOB/A vorliegen,
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß §6eEU Absatz1 bis4 VOB/A vorliegt, Sie jedoch für Ihr Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
III.1.1.4) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.5) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.6) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.7) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.8) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr
zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €
zu III.1.2.2) Mindestumsatz pro Jahr € 300.000
III.1.3.1) 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten 3 Geschäftsjahren stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
III.1.3.2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
zu III. 1.3.1) Beschreibung der Referenzen (Ausführungsmerkmale): Dachdecker, Abdichtung- und Spenglerarbeiten und Mindestauftragswert netto: € 300.000
zu III. 1.3.2) Mindestbeschäftigtenzahl: 5
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]