Restaurierung der gefassten Ausstattung der ehem. Abteikirche St. Michael in Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-055/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restaurierung der gefassten Ausstattung der ehem. Abteikirche St. Michael in Bamberg
Nach Klostergründung 1015 wurde umgehend mit dem Bau der Kirche begonnen, welche bereits am 2. November 1021 unter Anwesenheit Kaiser Heinrichs II. eingeweiht wurde. Die Klosterkirche St. Michael wurde im November 2012 wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen. Massive Risse in den Deckensegeln des Kirchengewölbes, starke Substanzverluste und stetige Notsicherungsmaßnahmen an Fassaden und Mauern, undichte Dacheindeckungen und unzureichende Entwässerungen machten dies zwingend erforderlich. In den vergangenen Jahren fanden vielfältige Voruntersuchungen an Raumschale und Ausstattung sowie die statische Instandsetzung der Kirche statt. In den Jahren 2015-2019 wurde die Kirche grundlegend statisch gesichert. Die Dachkonstruktionen wurden instandgesetzt, Dachdeckung und Dach-Verblechungen erneuert, Gewölbe stabilisiert, Mauerwerk statisch überarbeitet und in Teilbereichen Gründungsverbesserungen durchgeführt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auf Grundlage eines Teilnahmewettbewerbs wird die Restaurierung der gefassten Ausstattung sowie der Gemälde in den Annexbauten (Marienkapelle, Hl. Grab-Kapelle) sowie in der Sakristei ausgeschrieben.
Zu bearbeiten sind alle gefassten Ausstattungsgegenstände inklusive der Gemälde in den oben aufgeführten Bauteilen.
Der Schwerpunkt der Arbeiten, wie auch der Gewichtung im Teilnahmewettbewerb, liegt auf der Konservierung und Restaurierung der hochwertigen gefassten Ausstattung der Hl. Grab-Kapelle mit der dazugehörigen skulpturalen Ausstattung sowie des umfangreichen Gemäldebestandes.
Vorgesehen ist neben der konstruktiven Instandsetzung der Objekte die Pflege des überkommenen Zustands der größtenteils spätbarocken Ausstattung.
Art und Umfang der Leistung
Restaurierung der gefassten Ausstattung / Gemälde:
- Hl. Grab-Kapelle
- Hl. Grab-Anlage inkl. Architektur, Skulpturenschmuck und Ornamentik
- Schmerzhafte Muttergottes (Stuckskulptur)
- Gemäldezyklus (Passionszyklus, 6 Gemälde inkl. Zierrahmen)
- 4 bemalte textile Fensterabdeckungen
- 12 Apostelleuchter (Wandkerzenleuchter)
- Marienkapelle
- vergoldete Schnitzornamentik des Marienaltars
- 9 Gemälde des Marienaltars (Bildträger: Leinwand, Blech)
- 2 polychrom gefasste Stuck-Reliefs
- Skulpturenschmuck des Altars
- Einzelskulpturen der Marienkapelle
- Einzelobjekte der Emporen
- 2 Kreuzwegzyklen
- Leinwandgemälde
- Einzelobjekte der Sakristei
- Romanisches Kruzifix
- Skulptur des Erzengel Michael
- 3 Leinwandgemälde aus der äußeren Sakristei
- Schrankaufsatz mit Klosterarbeit und Gemälde
- 2 Reliquienschreine
- 2 Reliquienpyramiden
- 3-armige Kerzenleuchter, 2 Stück
Umsatz der letzten 3 Jahre: 10%
Ausführung vergleichbarer Leistungen: 30%
technische Ausstattung: 5 %
Fachkunde: 25%
Fachkenntnisse: 5%
Qualifikation der Restauratoren: 25%
Die Restaurierungsmaßnahme beginnt im Frühjahr 2023 mit den Einzelobjekten, demontierbaren Objekten und Gemälden, ab 2024 voraussichtlich mit der Ausstattung und endet bis ca. Mitte 2025.
Auch Firmen mit Präqualifikation haben alle auftragsspezifischen Einzelnachweise zu erbringen (1315 mit Anlagen, Matrix)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.