Restaurierung der holzsichtigen Ausstattung der ehem. Abteikirche St. Michael in Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-054/2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restaurierung der holzsichtigen Ausstattung der ehem. Abteikirche St. Michael in Bamberg
Nach Klostergründung 1015 wurde umgehend mit dem Bau der Kirche begonnen, welche bereits am 2. November 1021 unter Anwesenheit Kaiser Heinrichs II. eingeweiht wurde. Im Jahr 1117 fiel die Kirche einem Erdbeben zum Opfer. Die Klosterkirche St. Michael wurde im November 2012 wegen akuter Einsturzgefahr geschlossen. Massive Risse in den Deckensegeln des Kirchengewölbes, starke Substanzverluste und stetige Notsicherungsmaßnahmen an Fassaden und Mauern, undichte Dacheindeckungen und unzureichende Entwässerungen machten dies zwingend erforderlich. In den vergangenen Jahren fanden vielfältige Voruntersuchungen an Raumschale und Ausstattung sowie die statische Instandsetzung der Kirche statt. In den Jahren 2015-2019 wurde die Kirche grundlegend statisch gesichert. Die Dachkonstruktionen wurden instandgesetzt, Dachdeckung und Dach-Verblechungen erneuert, Gewölbe stabilisiert, Mauerwerk statisch überarbeitet und in Teilbereichen Gründungsverbesserungen durchgeführt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Restaurierung der holzsichtigen Ausstattung
Auf Grundlage eines Teilnahmewettbewerbs wird die Restaurierung der holzsichtigen Ausstattung an den Türen + Portalen, den Gestühlseinheiten mit Podesten und Beichtstühlen sowie die Holzausstattung in den Annexbauten (Sakristei-Räume, Marienkapelle) ausgeschrieben.
Zu bearbeiten sind alle holzsichtigen Ausstattungsgegenstände in den oben aufgeführten Bauteilen.
Der Schwerpunkt der Arbeiten, wie auch der Gewichtung im Teilnahmewettbewerb, liegt auf der Konservierung und Restaurierung der holzsichtigen Ausstattung.
Vorgesehen ist neben der konstruktiven Instandsetzung der Objekte die Pflege des überkommenen Zustands der größtenteils barocken Ausstattung.
Restaurierung der holzsichtigen Ausstattung:
- Kirchenschiff + Annexbauten
- Türen + Portale (teilweise furniert)
- Kirchenbänke (Gemeindegestühl im Kirchenschiff und in der Marienkapelle), lose aufgestellte
Kirchenbänke
- Wand-/Chorgestühle
- Beichtstühle
- Furnierter Altar (Marienkapelle)
- Sakristei-Möblierung
Jahresumsatz in den letzten 3 Jahren: 10%
Ausführung vergleichbarer Leistungen: 30%
technische Ausstattung: 5%
Fachkunde: 25%
Fachkenntnisse: 5%
Qualifikation der Mitarbeiter: 25%
Die Restaurierungsmaßnahme beginnt im Frühjahr 2023 mit den Türen, ab 2024 kann die Ausstattung bearbeitet werden, enden soll die Maßnahme bis ca. Mitte 2025.
Auch Firmen mit Präqualifikation haben alle auftragsspezifischen Einzelnachweise zu erbringen (1315 mit Anlagen, Matrix)
In Stufe 2 des Verfahrens kann von den Teilnehmern für die Lose einzeln oder für alle Lose zusammen angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.