Beschaffung eines Durchflusszytometers
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmu-klinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Durchflusszytometers
Das Universitätsklinikum München hat einen Durchflusszytometer - ein Spektralzytometer für die “Core Facility für Durchflusszytometrie - ”am Standort Klinikum Innenstadt, Lindwurmstrasse 2a, 80337 München für seine Abteilung Klinische Pharmakologie beschafft.
Klinikum der Universität München
Abteilung für Klinische Pharmakologie
Lindwurmstrasse 2a
80337 München
Der Beschaffungsgegenstand ist ein Spektralzytometer für die “Core Facility für Durchflusszytometrie”. Mit dem Gerät sollen in verschiedenen Krankheitsmodellen detaillierte Immunphänotypsierungen erfolgen. Für diese Analysen ist zwingend ein hochparametrischer Durchflusszytometer notwendig, der mehr als 40 Farben unterscheiden kann, was den Einsatz von Spektraltechnologie erfordert.
Weiter erforderlich, dass das Gerät folgende Eigenschaften aufweist:
1. Eine hohe Sensitivität und Linearität der Lichtdetektoren.
Für die Detektion des Signals werden entweder avalanche Photodioden (APD) oder ältere und weniger sensitive Photomultiplier Tubes (PMTs) verwendet. APD besitzen eine Faktor 10-100-fach erhöhte Sensitivität und erleichtern durch die Linearität in der Detektionsstärke eine zuverlässigere Unterscheidung der Farben bei unabhängigen Experimenten. Vor allem die erhöhte Sensitivität ist für die Immunphänotypisierung von Zellen innerhalb stark heterogenen Proben, wie Tumorproben, essenziell um gering exprimierte Marker bei bestmöglicher Signal-to-Noise ratio zu detektieren. Deshalb ist der Einsatz von APD im Gerät für unsere Zwecke wichtig.
2. Eine zellpopulationsabhängige Subtraktion der Autofluoreszenz.
In vielen Projekten werden Immunzellen im Tumor untersucht. Sowohl die Immunzellen untereinander als auch die Tumorzellen besitzen unterschiedliche Autofluoreszenz. Nur durch eine Zellpopulationsabhängige Subtraktion dieser Autofluoreszenz können die gemessenen Signale den unterschiedlichen Zellpopulationen zugeordnet werden.
3. Letztlich darf das Gerät – aufgrund des vorgesehenen und nicht änderbaren Standorts in der Abteilung für Klinische Pharmakologie die Maße von in 140 cm x 70 cm (inkl. Computer) nicht überschreiten.
Diese Voraussetzungen erfüllt lediglich ein Gerät, nämlich das Gerät Aurora der Firma Cytek.Biosciences, Amsterdam. Vor der freiwilligen ex-ante Transparenzbekanntmachung erfolgte im Zeitraum von Mai - Juni 2022 eine umfassende europäische Markterkundung. Im Rahmen dieser Markterkundung bekundete lediglich ein Hersteller Interesse an der gegenständlichen Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Durchflusszytometers
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amsterdam
NUTS-Code: NL329 Groot-Amsterdam
Postleitzahl: 1105BP
Land: Niederlande
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.cytekbio.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wurde nach eurapweiter Markterkundung und beanstandungsloser Ex-Ante Transparenzbekanntmachung im Verhandlungsverfahhren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben.
Nachdem im Rahmen einer umfassenden Markterkundung lediglich ein Hersteller Interesse an dem Auftrag bekundete und mitteilte, den Beschaffungsgegenstand mit den benötigten technischen Voraussetzungen liefern zu können, konnte ein Alleinstellungsmerkmal nach § 14 Abs. 4 Ziffer 2b VgV angenommen werden.
Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb war zulässig nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden war.
Die dargelegten technischen Voraussetzungen des Geräts werden nur von einem einzigen Hersteller angeboten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3. GWB beträgt die Frist für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 1 GWB und die Erwirkung eines vorläufigen Zuschlagsverbots durch die Vergabekammer nach § 169 Abs. 1 GWB 10 Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Bekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB) im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]