Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern
Lieferung von Schulbüchern für 13 Schulen des Landkreises Weilheim-Schongau für das Schuljahr 2022/2023 mit der Option einer Verlängerung für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025.
Lieferung preisgebundener Schulbücher an die Gymnasien und Sonderpädagogischen Förderzentren des Landkreises Weilheim- Schongau (insgeamt 6 Schulen)
Landkreis Weilheim-Schongau
Die Lieferorte liegen im Landkreis Weilheim-Schongau:
-Gymnasium Penzberg
-Gymnasium Schongau
-Gymnasium Weilheim
-Sonderpädagogisches Förderzentrum Altenstadt
-Sonderpädagogisches Förderzentrum Penzberg
-Sonderpädagogisches Förderzentrum Weilheim
Jeder Bieter kann nur 1 Los durch Losentscheid erhalten, d.h., erhält ein Bietre im Rahmen des Losverfahrens den Zuschlag für ein Los, nimmt er an dem Losverfahren für die anderen Lose nicht mehr teil.
Lieferung preisgebundener Schulbücher an die Realschulen, Berufsschulen und die FOS/BOS des Landkreises Weilheim-Schongau (insgesamt 7 Schulen).
Landkreis Weilheim-Schongau
Die Lieferorte sind im Landkreis Weilheim-Schongau
-Realschule Penzberg
-Realschule Peißenberg
-Realschule Weilheim
-Realschule Schongau
-Fach- und Berufsoberschule Weilheim
-Berufsschule Schongau
-Berufsschule Weilheim
Jeder Bieter kann nur 1 Los durch Losentscheid erhalten,d.h., erhält ein Bieter im Rahmen des Losverfahren den Zuschlag für ein Los, nimmt er an dem Losverfahren für die anderen Lose nicht mehr teil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern an die Sonderpädagogisches Förderzentren und die Gymnasien des Landkreises Weilheim-Schongau.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ekz.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung preisgebundener Schulbücher an die Realschulen, Berufsschulen und die FOS/BOS des Landkreises Weilheim-Schongau (insgesamt 7 Schulen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rheinberg-buch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/