Laborinformationssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 20/168
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
Laborinformationssystem
Zielsetzung dieses Vergabeverfahrens ist die Ablösung des vorhandenen Laborinformationssystems (im Folgenden LIS) durch ein neues System.
Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH Garmisch-Partenkirchen und Murnau
Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen sucht einen kompetenten und zuverl ssigen Vertragspartner, der ein Laborinformationssystem (LIS) liefert und implementiert, sowie die geforderten Service- und Wartungsleistungen erbringt.
Folgende Leistungen werden erwartet:
- Lieferung und Implementierung eines LIS an zwei Standorten des Klinikums inkl. Schnittstellenanbindung an bestehende Systeme.
- Durchführung einer Einführungsphase zur Vorbereitung und Aufnahme des Echtbetriebs spätestens 6 Monate nach Zuschlagstermin, inkl. einer mind. 10-tägigen Vor-Ort-Begleitung ab Produktivstart.
- Pflege/Wartung und Service/Support auf Basis eines EVB-IT-Vertrags mit einer Laufzeit von 60 Monaten. Eine Option zur Verlängerung ist vorgesehen.
Zur Übertragung der Laborwerte in die Krankenhaus-Informationssysteme kommt zum heutigen Zeitpunkt das Labor-Informationssystem Cobas IT5000 der Firma Roche Deutschland Holding GmbH zum Einsatz. Es ist die Beschaffung und Implementierung eines neuen Systems erforderlich, das den aktuellen Bestimmungen entspricht.
Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung ausgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Walluf
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6RUC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]