Neubau Rathaus und Marktplatz Altusried - Elektroarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altusried
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87452
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus und Marktplatz Altusried - Elektroarbeiten
Elektroarbeiten für den Neubau eines Rathauses mit Tiefgarage und Marktplatz in Altusried
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Neubau Rathaus Altusried mit Tiefgarage
Das neue Rathaus des Markt Altusried ist als vierstöckiger Neubau geplant.
Im Untergeschoß wird die Tiefgarage untergebracht, welche über das Stockwerk hinaus verläuft und dadurch teils
nicht überbaut ist.
Das Gebäude wird im EG mit Sichtbeton ausgeführt, die weiteren Etagen werden in Hybridbauweise ausgeführt.
Das Gebäude erhält eine Aufzugsanlage.
Der Außenbereich rund um das neue Rathaus sowie der Marktplatz werden neugestaltet. Geplant sind neben einer
neuen Beleuchtung auch ein Wasserspiel, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (PKW und Fahrräder) sowie eine
Bushaltestelle. Im Außenbereich befinden sich Stromkästen für Veranstaltungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.