Kleintierultraschallgerät Vevo F2 Pharma 2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-wuerzburg.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Kleintierultraschallgerät Vevo F2 Pharma 2022
Kauf eines Kleintierultraschallgerätes Vevo F2.
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines Kleintierultraschallgerätes Vevo F2 für das Institut für Pharmakologie und Toxikologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für die Forschung am Institut für Pharmakologie und Toxikologie ist es zwingend erforderlich ein neues Kleintierultraschallgerät zu beschaffen.
Das benötigte Gerät muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Überwachung der Physiologie (EKG, Atmung und Temperatur) in Echtzeit
- Beheizte Wärmeplatte für die Maus
- portables System
- lineare Array Schallköpfe
x Auflösung von 30 Mikrometer und 71 MHz für Gefäßbildgebung, Eindringtiefe 10 mm
x Auflösung von 50 Mikrometer und 57 MHz für Mausherz, Eindringtiefe 18 mm
x Auflösung von 70 Mikrometer und 22 MHz für Rattenherz, Eindringtiefe 20 mm
- Gleichzeitige Darstellung von B-Modus und Blutfluss
- Gewebedoppler und Pulse Wave Doppler
- 4D Modus, 3D Modus
- Kontrastmittelbildgebung für die Darstellung kleinster Gefäße
- Vaskuläre Analysesoftware zur Ermittlung der Pulse Propagation Velocity und Elastizität der Gefäße
Nur das Gerät Vevo F2 inkl. VevoStrain der Firma FUJIFILM VisualSonics Vevo Imaging System erfüllt alle genannten Anforderungen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Ontario
NUTS-Code: CA Canada
Land: Kanada
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München – Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland