Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Niederschlagssammlern
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Niederschlagssammlern
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von
Niederschlagssammlern
Rahmenvertrag über Niederschlagssammler
Die Niederschlagssammler, die an den Dauerbeobachtungsstationen und im Depositionsmessnetz eingesetzt sind, sind zwischen 20 und 26 Jahre alt. Probenausfälle aufgrund technischer Defekte, zusätzliche Wartungstätigkeiten und aufwändiger Geräteaustausch kommen immer häufiger vor. Um die Qualität der Probenahme und des Monitorings weiterhin zu gewährleisten sind Ersatzbeschaffungen der Geräte notwendig.
notwendige optionale Angaben sind im Preisblatt geregelt
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Entwickler und alleiniger Hersteller der Sammler.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsmoor
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21255
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit dieses Auftrages kann gem. § 135 Absatz 3 GWB nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 10 Kalendertagen (gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung) geltend gemacht werden. Für das Verfahren vor der Vergabekammer wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen.