Callcenter 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 OV 002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwbkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Callcenter 2022
Callcenter-Dienstleistungen im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Haupterfüllungsort = Standort des Dienstleisters
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Callcenter-Dienstleistungen.
Diese umfassen die Annahme und Durchführung von telefonischen Kundenanfragen außerhalb der Öffnungszeiten sowie in Zeiten erhöhten Telefonaufkommens während der Öffnungszeiten der BMW BKK.
Alle angenommen und durchgeführten Gespräche sind zu dokumentieren.Die jeweils erforderlichen Eintragungen im Kundensystem des Auftraggebers sind vorzunehmen.
Für eingehende Anrufe zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen (24 Stunden), soll die telefonische Erreichbarkeit durch einen Anrufbeantworter beim Auftragnehmer sichergestellt werden. Die Anrufe werden entsprechend geroutet.
Ausführliche Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) enthalten.
Die BMW BKK hat das einseitige Recht, diesen Vertrag zweimalig um 12 Monate zu den am Ende der Laufzeit gültigen Bedingungen zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 - Formblatt "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung"
jeweils ausfüllen und mit dem Angebot einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf.
- Alternativer Nachweis
Sofern der Bieter, das Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle der Eignungsleihe) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Auf § 44 Abs. 1 VgV wird hingewiesen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sowie Angaben zum Umsatz der letzten drei Jahre.
Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die Anlage 12 - Formblatt "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" auszufüllen und diese mit dem Angebot einzureichen. Folgende Eigenerklärung wird verlangt:
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung - sofern und soweit nicht bereits vorhanden - spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1.500.000,- EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, 1.000.000,- EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen. Hinsichtlich dem Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen auf:
Die Deckungssumme der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je
Versicherungsfall jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert für
- Personenschäden: 3.000.000,- EUR
- Sachschäden: 1.500.000,- EUR
- Vermögensschäden: 1.000.000,- EUR
betragen.
Umsatz
Der Bieter / die Bietergemeinschaft gibt Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten drei Jahre.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen.
Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 13 - Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" auszufüllen und der Bieter / die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Allgemeine Anforderungen an die Referenzen:
Der Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder Dritte (im Falle der Eignungsleihe), müssen die Referenzleistungen selbst durchgeführt haben. Hat der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Referenzleistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt und beruft sich der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft im Wege der wirksamen Eignungsleihe auf die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen, so werden die Parameter für die Erfüllung der Anforderungen kumulativ betrachtet. In diesem Fall muss aus der Darstellung der Projektreferenz hervorgehen, welches Unternehmen welche Leistungsanteile (inhaltlich,
zeitlich und nach Volumen) erbracht hat.
Folgende Angaben und Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Für die Darstellung der Referenzen hat der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage 13 - Formblatt "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu verwenden, wobei alle Abschnitte zu befüllen sind; falls Angaben fehlen oder unvollständig sind, kann die Referenz nicht als vergleichbar gewertet werden.
Für die Darstellung der geeigneten Referenzen ist zwingend folgende Gliederung
zu verwenden:
1. Bezeichnung der Referenz;
2. Angabe: Eigene Referenz oder Eignungsleihe (von wem?);
3. Angabe: Öffentlicher oder privater Empfänger (Referenzgeber); ein öffentlicher
Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB, wie beispielsweise eine Betriebskrankenkasse,
wird als öffentlicher Empfänger eingestuft;
4. Kontaktdaten eines aussagefähigen Ansprechpartners bei dem öffentlichen
oder privaten Empfänger (Referenzgeber); unter Angabe von:
a. Name,
b. Telefonnummer und
c. E-Mailadresse;
5. Erbringungszeitpunkt oder Erbringungszeitraum (von Monat/Jahr bis Monat/ Jahr);
6. Rolle des Referenznehmers:
a. Auftragnehmer,
b. Unterauftragnehmer (von wem?),
c. Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (gemeinsam mit?; für welche
Leistung verantwortlich);
7. Projektumfang in Personentagen (= Arbeitstag = 8 Stunden) und/oder
Euro netto gesamt (für den Fall, dass die Personentage nicht mehr genau angegeben werden können, ist eine der Wahrheit entsprechende Mindestzahl an Personentagen zu benennen, die in jedem Fall ausgeführt worden ist);
8. Kurze Beschreibung (2-5 Sätze) zum Projektinhalt;
Hinsichtlich Art, Verwendungszweck, Menge und Umfang stellt der Auftraggeber folgende Mindestanforderungen an die Referenzen auf:
Es ist mindestens eine Referenz beizubringen, bei der in den letzten drei Jahren die geforderte Referenzleistung vom Bieter in vergleichbarer Art und Weise durchgeführt worden ist.
Vergleichbar ist die Referenzleistung, wenn in den letzten drei Jahren die geforderte Dienstleistung (Callcenter-Dienstleistung im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) erbracht wurde.
Sollte diese Anforderung nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTRT2L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.