Schaffung von Räumlichkeiten für das G9 Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-CVB-GP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uffenheim
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 97215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bomhardschule.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaffung von Räumlichkeiten für das G9
Die Christian-von-Bomhard-Schule zählt derzeit ca. 970 Schülerinnen und Schüler. Nach der Wiedereinführung
des neunstufigen Gymnasiums benötigt die Schule dringend zusätzliche großzügige Klassenräume.
Geplant ist ein Gebäude in Massivbauweise, welches sich architektonisch ansprechend in das Gesamtbild
des Schulcampus einfügt. Der Neubau soll in unmittelbarer Nähe des Ostgebäudes Platz für insgesamt
sechs Klassenräume mit jeweils mindestens 30 Schülerinnen und Schüler enthalten, welche zeitgemäß mit
interaktiven Tafeln ausgestattet sind. Weiterhin sind die notwendigen Funktionsräume (Haustechnik, sanitäre
Anlagen etc.) planerisch umzusetzen. Selbstverständlich soll auch das Thema Barrierefreiheit angemessen
berücksichtigt werden.
Die Wärmeversorgung der Schule erfolgt über das nahegelegene Blockheizkraftwerk der Stadt Uffenheim. Die
Stadtwerke haben bereits signalisiert, dass auch ein möglicher Neubau bedarfsgerecht mit Wärme versorgt
werden könnt
Für das Projekt Generalsanierung der Arche-Noah-Schule werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der
Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Leistungsphasen 1 – 2 – Ausführung bereits erfolgt
• Stufe 1: Ziel 3: Entwurfsplanung, inklusive besonderer Leistungen
und Ziel 4: Genehmigungsplanung
• Weitere Vertragsziele (=Leistungsphasen) nach Ziffer 1.2 Architektenvertrag:
Ziel 5: Ausführungsplanung
Ziel 6: Vorbereitung der Vergabe
Ziel 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Ziel 8: Objektüberwachung
Ziel 9: Objektbetreuung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragszielen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung
auf Teilleistungen einzelner Vertragsziele oder auf die einzelnen Abschnitte der Baumaßnahme zu
beschränken.
Der Bauherr überträgt dem Architekten bei Vertragsabschluss zunächst die Vertragsziele 3 und 4.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme
dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich
mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Die Laufzeit des Vertrags II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.
Für das Projekt Generalsanierung der Arche-Noah-Schule werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der
Objektplanung (Gebäudeplanung, gem. HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33-37) benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben. inkl. besonderer Leistung.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
Leistungsphasen 1 – 2 – Ausführung bereits erfolgt
• Stufe 1: Ziel 3: Entwurfsplanung, inklusive besonderer Leistungen
und Ziel 4: Genehmigungsplanung
• Weitere Vertragsziele (=Leistungsphasen) nach Ziffer 1.2 Architektenvertrag:
Ziel 5: Ausführungsplanung
Ziel 6: Vorbereitung der Vergabe
Ziel 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Ziel 8: Objektüberwachung
Ziel 9: Objektbetreuung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Vertragszielen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung
auf Teilleistungen einzelner Vertragsziele oder auf die einzelnen Abschnitte der Baumaßnahme zu
beschränken.
Der Bauherr überträgt dem Architekten bei Vertragsabschluss zunächst die Vertragsziele 3 und 4.
Der Bauherr beabsichtigt voraussichtlich, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme
dem Architekten weitere Vertragsziele nach Ziffer 1.2 des Architektenvertrages einzeln oder im Ganzen zu
übertragen. Solche weiteren Beauftragungen sind nur wirksam, wenn sie dem Architekten gegenüber schriftlich
mit entsprechendem Beschluss des Gremiums erklärt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag
kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung
an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann
nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten
Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der
Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.