Flughafen München_2022-1003417_Neubau Budgethotel Fassade - Kunststoff-Fenster mit Aluschale Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003417
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 176-499379)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flughafen München_2022-1003417_Neubau Budgethotel Fassade - Kunststoff-Fenster mit Aluschale
Bestandteil dieser Ausschreibung:
Das Objekt ist Bestandteil eines neuen Entwicklungsgebietes, dem Lab Campus auf der Airsite West des Münchner Flughafens. Der Neubau mit 6 Obergeschossen hat eine Länge 55m und Breite von 39m.
Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um eine Stahlbetonkonstruktion mit Flachdecken, in Teilbereichen finden Stahlverbund- bzw. Stahlkonstruktionen Anwendung. Das Gebäude ist nicht unterkellert. Die Arbeiten erfolgen im öffentlichen zugänglichen Bereich des Flughafens.
Bestandteil dieser Leistung sind im Wesentlichen die Lieferung und Montage der Fensterelemente:
ca. 400 Stk. Kunststofffensterelemente inkl. Außenfensterbank,
davon ca. 323 Stk. STAM ca. 1.000x 2.700mm für Gästezimmer,
je Geschoß (ca. 70 Elemente) ist eine Montagefrist von 10 Tagen geplant.
Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter werden durch einen auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Auftraggeber behält sich vor, das vorliegende Vergabeverfahren nach § 57 SektVO einzustellen. Eine Einstellung wird insbesondere erfolgen, wenn das vorliegende Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Nur für diesen Fall der Einstellung wegen Unwirtschaftlichkeit erhält jeder Bieter, der ein Angebot eingereicht hat, das nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen werden muss oder kann, für seine Beteiligung am Vergabeverfahren bis zu dessen Einstellung eine pauschale Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 2.000,00 (netto), zahlbar gegen Rechnungsstellung mit gesondertem MwSt-Ausweis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Nur für diesen Fall der Einstellung wegen Unwirtschaftlichkeit erhält jeder Bieter, der ein Angebot eingereicht hat, das nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen werden muss oder kann, für seine Beteiligung am Vergabeverfahren bis zu dessen Einstellung eine pauschale Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 2.000,00 (netto), zahlbar gegen Rechnungsstellung mit gesondertem MwSt-Ausweis.