Umbau und Erweiterung der Ökonomiegebäude des Schlosses Babenhausen zu einer Kindertagesstätte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fugger.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung der Ökonomiegebäude des Schlosses Babenhausen zu einer Kindertagesstätte
Umbau und Erweiterung der Ökonomiegebäude des Schlosses Babenhausen zu einer Kindertagesstätte - Dachabdichtungsarbeiten
87727 Markt Babenhausen
Flachdach, Dachabdichtung, Kunstoff-Dachbahn, Gefälledämmung
Kommunikation ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme und eine Bekanntmachung ist nicht zwingend.
Dieser Ausschreibung ging ein offenes Verfahren voraus, das zu keinem Ergebnis geführt hat und somit in einem weiteren Ausschreibungsverfahren laut Abschnitt (3) § 3a VOB/A EU Zulässigkeitsvoraussetzungen o.g. Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeführt wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Flachdachabdichtungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email
oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Angebote werden
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter
hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebotsfrist sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen/ -mitteilungen unverschlüsselt über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an den AG zu richten. Verbindliche
Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis
6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
c) Angebotsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, dem Angebot beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: s.o.
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit
des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im
Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134
Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siehe VI.4.1)
Land: Deutschland