Landratsamt Ostallgäu: Beschaffung Microsoft-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2022-0040
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ostallgaeu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landratsamt Ostallgäu: Beschaffung Microsoft-Lizenzen
Das LRA Ostallgäu betreibt seine IT mit Microsoft-Software Produkten.
Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll ein Enterprise Agreement (EA) oder Select Plus-Vertrag bzw. einer der Nachfolgever-träge mit der Firma Microsoft abgeschlossen sowie der für die Verwaltung des Vertrages notwendige Handelspartner ermittelt werden.
Ziel ist die nahtlose Weiternutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software, dessen Nutzungsmöglichkeiten zum 30.11.2022 endet, mit dem Anspruch
• auf Produktaktualisierungen (Software Assurance) während der Vertragslaufzeit,
• die Software unternehmensweit einzusetzen
• jährlich den Einsatz bei der Zahl der Endgeräte/User nach oben und unten je nach Entwicklung zu berücksichtigen (jährliche True-Up-Meldung)
mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren und einer optionalen einmaligen Verlängerungsmög-lichkeit um ein weiteres Jahr.
Das Landratsamt Ostallgäu betreibt seine IT mit Microsoft-Software Produkten. Um mit den lizenzrechtlichen Anforderungen der Umgebung weiterhin konform zu gehen, soll ein Select Plus-Vertrag oder Enterprise Agreement (EA) mit der Firma Microsoft abgeschlossen sowie der für die Verwaltung des Vertrages notwendige Handelspartner ermittelt werden.
Ziel ist die nahtlose Weiternutzung der mit dem bisherigen Enterprise Agreement erworbenen Software, dessen Nutzungsmöglichkeiten zum 30.11.2022 endet, mit dem Anspruch mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren und einer optionalen einmaligen Verlängerungsmög-lichkeit um ein weiteres Jahr. Die Anzahl der Lizenzen ergeben sich aus dem Preisblatt.
Verlängerung um ein Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in das Berufsregister, Handels- oder Vereinsregister (nicht älter als 6 Monate)
2. Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer;
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter (präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei)
Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Konkurs, Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt (siehe Anlage Eigenerklärungen)
Auftragsbezogene Umsätze aus den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Gesamtzahl, der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
Bestätigung, dass die im Betrieb verantwortliche Einheit oder Abteilung nach ISO27001 zertifiziert ist. (kein Ausschlusskriterium,
drei tatsächlich vorhandene Referenzen, die im Umfang und Inhalt mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland