Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Polymer für Schlammentwässerung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aschaffenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Polymer für Schlammentwässerung
Die Stadt Aschaffenburg beabsichtigt, ab 01.01.2023 eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren über die Lieferung von Polymer für die Schlammentwässerung bis zu einem Höchstbetrag von [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) abzuschließen.
Aschaffenburg
In einer Flockungsmittellöseanlage wird das Flockungsmittel für die Schlammentwässerung angelöst.
Die Dosierung des fertig angelösten Flockungshilfsmittels erfolgt über Exzenterschneckenpumpen.
Arbeitstäglich werden bis zu 350 m³ Schlamm mit einem Eingangs-TS von 2 - 5% entwässert.
Für diese Mengen wird das Flockungshilfsmittel benötigt, welches Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=253558
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Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift s. Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.aschaffenburg.de