Mittleres Löschfahrzeug MLF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 09 5 75 153
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt a.d.Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neustadt-aisch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittleres Löschfahrzeug MLF
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF nach DIN 14530-25 und DIN EN 1846
Mittleres Löschfahrzeug MLF
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers.
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF nach DIN 14530-25 bestehend aus einem Straßenfahrgestell (zul. Gesamtmasse max. 7.5000 kg) und einem Fahrzeugaufbau mit aufbauintegriertem Mannschaftsraum
Beladung für MLF
Im Regelfall das Herstellerwerk des Aufbauherstellers
Lieferung der feuerwehrtechnischen Fahrzeugbeladung für ein Mittleres Löschfahrzeug MLF nach DIN 14530-25
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittleres Löschfahrzeug MLF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ziegler.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für MLF
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nachdem für das Los 2 kein Angebot eingereicht wurde, erfolgte eine Teilaufhebung des Vergabeverfahrens für das Los 2 nach § 63 Abs. 1 Ziffer 1 VgV. Die fehlende Beladung für das MLF wird im Rahmen eines neuen Vergabeverfahrens erneut ausgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.