Rahmenvereinbarung TGA-Erfassung Referenznummer der Bekanntmachung: 22 04 01 02 00 01 20_2022_TGA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung TGA-Erfassung
TGA- und Raum-Daten Erfassung via App:
Die MPG betreibt seit 2019 ein CAFM-System für die Wartung- und Instandhaltung der baulichen und technischen Infrastruktur. Dadurch werden die wesentlichen Prozesse im Bereich Real Estate / Facility Management optimiert und die historisch gewachsene heterogene EDV-Systemlandschaft wird für die Verwaltung der Objekte vereinheitlicht.
--
Wesentlicher Teil der Leistung des gesuchten Auftragnehmers (AN) ist die Ersterfassung aller technischen Anlagen an bis zu sieben Max-Planck-Instituten. Zudem werden im Laufe des Jahres 2022 an vier Max-Planck-Instituten neue technische Anlagen in Teilneu-bauten erfasst.
--
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die Erfassung der TGA- und Raum-Daten übernimmt.
München
TGA- und Raum-Daten Erfassung via App 2022:
Für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen-- (Datei: A_2022_09_12_MPG_RV TGA-Erfassung 2022_VU.pdf).
Siehe unten II.2.11)
Beschreibung Die Basis-Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr (12 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns (geplant am 02.01.2023).
--
Die gesamte Vertragslaufzeit beträgt maximal vier Jahre (48 Monate), gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns. Zum bzw. nach Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber jährlich ein ordentliches Kündigungsrecht zu (jähr-liche Kündigungsoption). Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, läuft der Vertrag nach Ab-lauf der Basis-Vertragslaufzeit noch maximal drei Jahre (36 Monate) weiter (Optionslaufzeit).
--
A) Schätzwert/Schätzmenge
Auf der Grundlage der Erfahrungen des Auftraggebers aus den letzten Jahren und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Entwicklungen in den kommenden Jahren wird das Auftragsvolumen dieser Vergabemaßnahme über die maximal mögliche Vertragslaufzeit auf insgesamt 503.000 m2 (davon ca. 315.000 m2 TGA-Erfassung und 188.000 m2 Erfassung von Raum-daten) für vier Jahre geschätzt (Schätzwert/Schätzmenge).
--
B) Höchstmenge
--
Aus der Rahmenvereinbarung können insgesamt höchstens 550.000 m2 sowie höchstens 80 Stunden für etwaige TGA-Nacherfassung in der vorhandenen Infrastruktur über die maximal mögliche Vertragslaufzeit abgerufen werden (Höchst-wert/Höchstmenge).
--
B. Angebotseinreichung
--
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal www.tender24.de abgegeben werden. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postweg, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
--
Allgemein zur Eignung, zur Bietergemeinschaft und zum Einsatz anderer Unternehmen siehe unten VI.3.
--
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A):
--
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bewerber unter Ver-wendung der Anlage 5 Abschnitt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Aus-schlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei blo-ßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Bewerbungsbedingungen).
--
B) Unternehmensdarstellung (EK-02-A):
--
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Telefon, Fax, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Un-ternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]), falls gegeben die An-gabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeich-nung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer und Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente), Leistungs-spektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 der Vergabeunterlagen Abschnitt "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen. Die geforderten Angaben und Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
--
C) Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A):
--
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
--
--
A) Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A):
--
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Ver-sicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens drei (3) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögens-schäden mindestens eine (1) Mio. EUR (zweifach maximiert).
--
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung" erklären, dass:
--
er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt; zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versiche-rungspolice einzureichen;
--
oder
--
eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschlie-ßen kann: zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
--
B) Umsatzdarstellung (EK-05-A - EK-06-A)
--
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den Gesamtjahres-umsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich Facility Management (EK-06-A) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 - 2021) abzugeben, sofern die entspre-chenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
--
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Mindestanforderung an die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A):
--
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens fünf (3) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Ver-mögensschäden mindestens (1) Mio. EUR (zweifach maximiert).
--
Mindestanforderung an den Umsatz (EK-05-A - EK-06-A):
--
Gefordert wird ein Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR/Jahr sowie kumulativ ein spezifischer Jahresumsatz im Bereich "Facility Management" (EK-06-A) von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr.
A) Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A):
--
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausfüh-ren zu können, muss er Angaben zur durchschnittlichen Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren (2019 - 2021) einreichen.
--
Die Angaben müssen sich auf die Beschäftigtenkategorien Gesamt-Beschäftigte (inklusive Führungskräfte) und Führungskräfte bezie-hen.
--
B) Technische Fachkräfte (EK-08-A- EK-09-A):
--
Um sicherzustellen, dass der Bewerber über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er folgende Angaben bezogen auf das Kalenderjahr 2021 einreichen: Anzahl der Mitarbeiter/freie Mitar-beiter (technische Fachkräfte), die im Bereich Arbeitssicherheit unterwiesen sind (EK-08-A) sowie Anzahl der Mitarbeiter/freie Mitarbei-ter (technische Fachkräfte), die als Meister oder staatl. gepr. Techniker bzw. höher in den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik qualifiziert sind (EK-09-A).
--
C) Unternehmensreferenzen (EK-04-A):
--
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusam-menhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen des Bieters nachzuweisen.
--
Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand mög-lichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen ausgeführten Charakteristika der zu verge-benen Leistungen.
--
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2019 - 2021) anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten: Leistungsempfänger inklusive Kontaktdaten; Angaben zum Auftragszeitraum; aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter selbst erbracht hat; Auftragsvolumen/-wert des selbst erbrachten Anteils.
Mindestanforderungen an Technische Fachkräfte (EK-08-A- EK-09-A):
--
- Technische Fachkraft, die im Bereich Arbeitssicherheit unterwiesen ist (Mindestanzahl: 5 Personen)
- Technische Fachkraft, die als Meister oder staatl. gepr. Techniker bzw. höher in den Gewerken Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro-technik qualifiziert ist (Mindestanzahl: 2 Personen).
--
Mindestanforderungen an Unternehmensreferenzen (EK-04-A):
--
Gefordert wird mindestens eine (1) Referenz für den Bereich "TGA-Erfassung, Ersterfassung" (EK-10-A), eine (1) Referenz für den Bereich "TGA-Erfassung, Teilneubau" (EK-11-A) und eine (1) Referenz für den Bereich "Datenaufnahme technischer Infrastruktur via App" (EK-12-A).
--
Jeder Bieter muss unter Verwendung von Anlage 6 der Vergabeunterlagen erklären, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eignungskriterien werden bezeichnet:
--
(Kürzel Eignungskriterium-Nummer-Kürzel Ausschlusskriterium) d. h. z. B. (EK-01-A). Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskrite-riums führt zum Ausschluss des Angebots.
--
2) Bietergemeinschaften:
--
Bietergemeinschaften ("BG") sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 2 der VU vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 2 zu erklären.
--
3) Einsatz anderer Unternehmen:
--
In der Anlage 3 der VU ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsich-tigt oder nicht. Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungslei-he und dem "bloßen" Unterauftragnehmereinsatz zu unterscheiden.
--
4) Eignungsleihe:
--
Bieter, BGs oder Mitglieder einer BG können im Wege der sog. Eignungsleihe die Fähigkeiten anderer Unternehmen in Anspruch neh-men, um die Eignungskriterien zu erfüllen. In der Anlage 3 der VU ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe Gebrauch ma-chen will.
--
Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen: in Anlage 3 hat er die Erklärung zu lit. b und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen; für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitä-ten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will; und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (unter Verwendung von Anlage 4) einzureichen, um nachwei-sen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der je-weiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
--
5) Bloßer Unterauftragnehmereinsatz:
--
Der Bieter hat auch unter Verwendung der Anlage 3 zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen. In diesem Fall wird der Unterauftragnehmer nur eingesetzt, um einen Teil der Leistung auszuführen, während der Bieter die geforderten Eignungskriterien auch ohne diesen Unterauf-tragnehmer erfüllen kann.
--
Auch im Falle des bloßen Unterauftragnehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bie-tern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftrag-nehmer zur Verfügung stehen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.de/mittelinstanz/vergabekammer/
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
--
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
--
Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
--
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Ein-leitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
--
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]