Anforderungsanalyse für Neuprogrammierung von ressortbezogenen Fachanwendungen und Zahlungsverfahren zur Abwicklung von Fördermaßnahmen mit EU-Beteiligung sowie QS/Testmanagement im Ressort des StMELF Referenznummer der Bekanntmachung: 2022H3000003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anforderungsanalyse für Neuprogrammierung von ressortbezogenen Fachanwendungen und Zahlungsverfahren zur Abwicklung von Fördermaßnahmen mit EU-Beteiligung sowie QS/Testmanagement im Ressort des StMELF
Im Ressort des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird vergeben:
Im Rahmen des Projektes „Neuprogrammierung Zahlungsverfahren zur Abwicklung von Fördermaßnahmen mit EU-Beteiligung“ sucht das Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten im Rahmen dieser Ausschreibung weitere Anforderungsanalytiker:in sowie eine:n QS & Testmanager:in.
Die Leistung ist in zwei Lose unterteilt.
Die Leistung je Los beginnt zum 01.01.2023.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Gesamtressort (Landshut, München, Freising)
Ausgeschrieben werden Anforderungsanalytiker für die Standorte Landshut, München, Freising.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagerteilung, nicht jedoch vor dem 01.01.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Standort München - Anforderungsanalytiker & QS-Management
München
Ausschreibungsgegenstand ist sowohl ein Anforderungsanalytiker sowie ein QS-Manager am Standort München.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagerteilung, nicht jedoch vor dem 01.01.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren.
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vorher vom Auftraggeber gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
-Erklärung über den NETTOGESAMTUMSATZ des Bieters, bezogen auf die letzten DREI ABGESCHLOSSENEN Geschäftsjahre.
Für Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Bietermitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Sofern
entsprechende Angaben zum Nettogesamtumsatz nicht oder nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügbar sind, hat der
Bieter in dem entsprechenden Feld eine Null anzugeben und ebenfalls in einer gesonderten Anlage anzugeben und zu
begründen, warum die Angaben nicht oder nicht in dem geforderten Umfang vorliegen. Die gesonderten Anlagen sind im
Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
- Bestehende, branchenübliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für
PERSONENSCHÄDEN UND FÜR SONSTIGE SCHÄDEN bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
-Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geeignete Referenzen, der bezüglich der
ausgeschriebenen Leistung WESENTLICHEN, in den letzten DREI JAHREN (von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang der Angebote gemäß der Bewerbungsbedingungen) erbrachten Leistungen, anzugeben. Referenzprojekte die vor
2019 abgeschlossen wurden, werden bei der Beurteilung der Eignung nicht berücksichtigt.
Eine Referenz wird als wesentlich betrachtet, wenn sie die Anforderungsanalyse für Neuprogrammierung Zahlungsverfahren zur
Abwicklung von Fördermaßnahmen mit EU-Beteiligung sowie QS/Testmanagement zum Inhalt hatte oder aufgrund der
gemachten Angaben zur Referenz davon auszugehen ist, dass der Bieter in der Lage sein wird, die in dieser Ausschreibung
geforderten Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers zu erbringen (positive Prognose). Es sind mindestens drei und maximal fünf geeignete Referenzen anzugeben.
Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage
ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen
-Datei „Mitarbeiterprofil“, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte
Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils
in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Die Datei ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ hochzuladen.
-Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit
seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls
zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom
jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
-Schutzerklärung bzgl. Scientology
-Eigenerklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union