Turnuskehrarbeiten im Bereich der AM Siegsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 22-ASI-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Turnuskehrarbeiten im Bereich der AM Siegsdorf
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten;
Turnuskehrarbeiten im Streckenbereich der AM Siegsdorf;
Kehren und Reinigen der Entwässerungsrinnen und Schlitzrinnen,
Reinigen der Straßenabläufe,
Reinigung der Straßenabläufe und Betonschutzwand, Mittelstreifenüberfahrten kehren, Bauwerke reinigen;
Entsorgung und Verwertung des Kehrgutes
83313 Siegsdorf, Landkreis Traunstein
Betriebliche Unterhaltungsarbeiten;
Turnuskehrarbeiten im Streckenbereich der AM Siegsdorf;
Kehren und Reinigen der Entwässerungsrinnen und Schlitzrinnen,
Reinigen der Straßenabläufe,
Reinigung der Straßenabläufe und Betonschutzwand, Mittelstreifenüberfahrten kehren, Bauwerke reinigen;
Entsorgung und Verwertung des Kehrgutes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Turnuskehrarbeiten im Bereich der AM Siegsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chieming
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83339 Chieming
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de