Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1170_Malerarbeiten/WDVS Referenznummer der Bekanntmachung: KPOP_18-014-1170
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klinikum Passau, OP-Sanierung inkl. Erweiterung_VE-18-014-1170_Malerarbeiten/WDVS
KPOP_VE-18-014-1170_Malerarbeiten/WDVS
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
DieMalerarbeiten/WDVS umfassen umfassen folgende Leistungen: 1. Wärmedämmverbundsystem, MW 180 mm, mit Mineralputz und Anstrich aus Silikonharzfarbe, ca. 660 m2 2. Wände Untergrundvorbereitung und Spachtelarbeiten: 3.000,00 m2 3. Wände tapezieren mit Glasgewebetapeten: 2.800,00 m2 4. Wandanstrich Innendispersionsfarben: 2.500,00 m2 5. Wandanstrich mit Latefarben: 500,00 m2 6. Wandanstrich mit 2K PU Lackfarbe: 1.600,00 m2 7. Deckenfriesanstrich Innendispersionfarben: 1.000,00 m 8. Deckenanstrich mit Innendispersionsfarben: 250,00 m2 9. Deckenfriesanstrich mit 2K PU Lackfarbe: 875,00 m 10. Deckenanstrich mit 2K PU Lackfarbe: 125,00 m2 11. Stahltürzargen lackieren: 20 Stck
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.